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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Ausländische Staatsangehörige, die nicht aus der EU oder einem Land des EWR (Norwegen, Island oder Liechtenstein) kommen, benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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