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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Einbürgerung für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch beantragen

Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt dann in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht. Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch nicht erfüllen.

  • Am 19.01.2024 hat der Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat am 02.02.2024 keinen Einspruch gegen den Gesetzesentwurf eingelegt.
  • Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt somit 3 Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Dies wird voraussichtlich erst im Frühsommer 2024 (Ende Juni) der Fall sein.
  • Die Einbürgerungsbehörde wird rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes ihre Internetseite unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage neu gestalten. Wir bitten Sie bis dahin von weiteren Anfragen abzusehen. 
Amt für öffentliche Ordnung

Sachgebiet 5 Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht

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