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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
  • Erzieher oder Erzieherin
  • Lehrer oder Lehrerin
  • Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
  • Bademeister oder Bademeisterin
  • Sporttrainer oder Sporttrainerin
Hinweis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Online-Service

Sie können Ihr Führungszeugnis direkt im Online-Portal beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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