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Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Alle Führerscheine - der graue, der rosafarbene und der unbefristete Kartenführerschein - müssen umgetauscht werden. Die neuen, befristeten EU-Führerscheine haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Rechte Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis werden dabei ins aktuelle Recht umgesetzt.

Der Führerscheinumtausch erfolgt gestaffelt (siehe Tabelle unten).

Aktuelle Information zur Umtauschfrist der Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19.01.2023:

Für die Geburtsjahre 1959 bis 1964 ist die Umtauschfrist am 19.01.2023 abgelaufen.

Wenn Sie in einem der genannten Jahre geboren sind, jedoch bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, sind Sie von dem in Rede stehenden sog. "Pflichtumtausch" aktuell nicht betroffen.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der  Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

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