Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen möchten, können Sie dies bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren erledigen. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen z.B. über einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Funktion verfügen.
Online-Service
Nutzen Sie das Online-Verfahren, um Ihr Fahrzeug online zuzulassen.
Voraussetzungen
Zur Durchführung der Online-Wiederzulassung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) (Öffnet in einem neuen Tab), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Vorgehen
Der Datensatz aus dem iKfz-Portal wird der Kfz-Zulassungsstelle immer am darauffolgenden Arbeitstag (nach Antragstellung) übermittelt. Sobald die Zahlung verbucht ist und der Datensatz fehlerfrei an die Kfz-Zulassungsstelle übermittelt wurde, dauert die Bearbeitung ca. 2 Tage (+ Postlaufzeit mind. 3 Tage). Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie postalisch von der Kfz-Zulassungsstelle einen Zulassungsbescheid zugesandt. Zudem erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU), die Sie auf den Kennzeichenschildern anbringen müssen.
Beachten Sie bitte, dass Sie das Fahrzeug erst ab dem dritten Tag nach der Zulassung (genaues Datum siehe Zulassungsbescheid) in Betrieb nehmen dürfen.
Starten Sie die elektronische Antragstellung hier: Online-Zulassung (Öffnet in einem neuen Tab)
Benötigte Unterlagen
Fabrikneues Fahrzeug (ohne Erstzulassung):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdeckten Sicherheitscode,
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nr.),
- IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Gebrauchtes Fahrzeug (sofern Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode haben):
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes (Die Sicherheitscodes für die Zulassungsbescheinigung Teil II wurden erst nach dem 01.01.2018 eingeführt)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nr.),
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP),
- IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Gebühren
Online Fahrzeugzulassung (Kfz)
Kosten: 19,30 Euro bis 55,10 Euro
Sonderregelung: Die Kennzeichen müssen beim Schilderhersteller gesondert bezahlt werden.
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.