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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich  abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. Das können Sie bei der Meldebehörde (in Stuttgart: Bürgerbüro) der Haupt- oder Nebenwohnung erledigen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden.

Hinweis: Sie können sich online oder persönlich in Ihrem Bürgerbüro abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Online-Service

Sie können Ihren Wohnsitz einfach und bequem online abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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