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Landeshauptstadt Stuttgart

Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt

Baurechtsamt

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Schwabenzentrum B2 (Baurechtsamt / Sozialamt)
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart

Postanschrift

Baurechtsamt
Eberhardstr. 33
70173 Stuttgart

Telefonauskunft Mo - Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr

0711 21660100

Terminhotline Mo - Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr

0711 21660093

Fax

0711 2169560100

Vorzimmer Amtsleiterin unverschlüsselt

Poststelle.Amtsleitung.Baurechtsamtstuttgartde

Anfragen/Auskünfte

BSBauenstuttgartde

Öffnungszeiten

Geänderte Erreichbarkeit und weitere Umzüge: 22. bis 26.01.2024 Wichtiger Hinweis: Gebäudesanierung im Baurechtsamt Die Bauabteilung Nord sowie andere Dienststellen des Baurechtsamts vorübergehend nicht wie gewohnt erreichbar. Das Bürogebäude Eberhardstraße 31/33, in dem das Baurechtsamt und Teile des Sozialamts untergebracht sind, wird seit Januar 2022 durch den Gebäudeeigentümer bis 2025 im laufenden Betrieb saniert. Präsenztermine können wegen der damit verbundenen Lärm‐ und Staubbelastungen sowie wechselnder Raumbelegungen leider nur im Einzelfall und nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Im Zuge des siebten Bauabschnitts (von insgesamt 13) finden in der 4. Kalenderwoche vom 22.01. bis 26.01.2024 weitere Umzüge im Gebäude statt. Betroffen ist insbesondere die Bauabteilung Nord des Baurechtsamts. In dieser Zeit sind persönliche Termine dort daher nicht möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt, auch Mails können in dieser Zeit leider nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden. Der Bürgerservice Bauen ist durch die Umzüge nicht betroffen, sondern wie gewohnt erreichbar.

Über das Baurechtsamt

Die 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Baurechtsamt erfüllen wichtige Aufgaben in den beiden Bereichen "Baugenehmigungsverfahren" und "Bauordnungsverfahren": In den verschiedenen Genehmigungsverfahren prüfen sie im Vorfeld, ob die Wünsche der Bauwilligen mit den baurechtlichen Vorschriften wie Bebauungsplan, Brandschutz etc. vereinbar sind.
In den Bauordnungsverfahren greifen sie ein, wenn beispielsweise sicherheitsrelevante Mängel behoben werden müssen. Dabei stehen die Interessen der Bauherren und der Nachbarschaft, aber auch die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Städtebaus gleichermaßen im Fokus.
Zahlreiche Serviceleistungen wie die allgemeine Bauberatung oder das Archiv runden das Aufgabenfeld ab.

Erste Anlaufstelle für alle Interessierten ist der  Bürgerservice Bauen

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Erläuterungen und Hinweise