Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
Das Amt für öffentliche Ordnung ist am Mittwoch, den 19. April 2023 mit allen Dienststellen (einschl. aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle) aufgrund einer Personalversammlung für den Publikumsverkehr geschlossen. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Nachmittags (ab 13.00 Uhr) ist die Erreichbarkeit wieder gegeben. Für dringende Fälle ist vormittags ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 - 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann.
Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere
- Führerscheinersterteilungen
- Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
- Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
- Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
- Umtausch
- Ersatzausstellung
- Internationale Führerscheine
Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie unter www.stuttgart.de/service/oeffnungszeiten/kfz-zulassungsstelle-und-fuehrerscheinstelle.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- iKfz: Kraftfahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung)
- iKfz: Kraftfahrzeug online wieder zulassen
- iKfz: Kraftfahrzeug online zulassen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeug ummelden bei Halterwechsel
- Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung
- Kraftfahrzeug wieder zulassen
- Kraftfahrzeug zulassen - erstmalig (Neuwagen)
- Kraftfahrzeug: Namensänderung oder Adressänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge)
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugkauf (ortsfremdes Kennzeichen übernehmen)
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen
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- Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen reservieren
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