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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Sachgebiet 5 Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Sachgebiet 5 Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht
Schmale Straße 13
70173 Stuttgart

Öffnungszeiten

telefonische Beratungszeiten
Montag08:30 – 13:00
Dienstag08:30 – 13:00
Mittwoch08:30 – 13:00
Donnerstag13:00 – 18:00
Freitag08:30 – 12:00

  • Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag zwar das neue Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen, es ist aber noch eine Beteiligung des Bundesrates erforderlich, bevor das Gesetz in Kraft treten kann (sog. Einspruchsgesetz)
  • Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt somit 3 Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Dies wird voraussichtlich erst im Frühsommer 2024 (Ende Juni) der Fall sein.
  • Da der abschließende Gesetzestext hier noch nicht vorliegt, bitten wir Sie derzeit noch von weiteren Nachfragen abzusehen. Unsere Internetseite wird umgehend aktualisiert, sobald wir die entsprechenden Informationen haben.
  • Ihre Einbürgerungsanträge reichen Sie bitte ausschließlich postalisch bei uns ein.
  • Benötigen Sie noch weitere Beratung? Sie erreichen uns telefonisch während der Beratungszeiten oder per Mail unter den oben genannten Kontaktdaten.
  • Eine persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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