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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Diesel-Verkehrsverbote: Ausnahmegenehmigungen beantragen

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart - also im gesamten Stadtgebiet - ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Seit dem 1. Juli 2020 gilt in der sogenannten kleinen Umweltzone (Bereich des Talkessels; Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen) ein ebenfalls ganzjähriges Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. und 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart aufgenommen.

Hinweis: Alle Informationen rund um das Diesel-Verkehrsverbot finden Sie hier:  stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot (Öffnet in einem neuen Tab)

Allgemein ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem:

  • der geschäftsmäßige Lieferverkehr
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • medizinische Notfälle

In berechtigten Fällen können Sie eine Einzelausnahme  beantragen.

Hinweis: Wenn Sie als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer unter diese allgemein gültigen Ausnahmen fallen, benötigen Sie keine Ausnahmegenehmigung (weitere Informationen dazu unter "Voraussetzungen").

Hinweis: Für auswärtige Pendler sind die direkten Fahrten zu und von Park-and-Ride-Anlagen außerhalb des Stuttgarter Kessels vom Verkehrsverbot ausgenommen.

Folgende Anlagen dürfen Sie laut dem Land Baden-Württemberg anfahren:

Degerloch Albstraße, Heumaden, Obertürkheim Hafenbahnstraße, Österfeld (Unterer Grund), Plieningen, Rohr, Ruhbank (Fernsehturm), Salzäcker, Sommerrain, Vaihingen, Wagrainäcker, Weilimdorf Parkhaus, Weilimdorf Weissacher Str. Nord, Weilimdorf Weissacher Str. Süd, Zuffenhausen Am Bahnhof, Zuffenhausen Parkplatz.

Online-Service

Das Online-Verfahren bietet Ihnen den schnellsten und bequemsten Weg eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

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Team Diesel-Verkehrsverbote

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