Baumschutz
Bäume sind wichtig für den Naturhaushalt. Sie haben bedeutsame klimatische Funktionen und bieten Lebensraum für viele Tiere, insbesondere Vogelarten. Sie stellen aber auch wichtige Gestaltungselemente in der Stadt dar.
Bäume sollten deshalb nur gefällt, zurückgeschnitten oder gekappt werden, wenn dies unumgänglich ist.
Dabei ist zu beachten, dass in zahlreichen Fällen vorab eine Befreiung von Verboten verschiedener Vorschriften erforderlich ist, z. B., wenn der Baum
- als Naturdenkmal ausgewiesen ist,
- in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet steht,
- in als Wald ausgewiesenen Flächen steht,
- in einem Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt worden ist,
- in einer Baugenehmigung als zu erhaltend festgesetzt worden ist oder
- im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung steht.
Auskünfte zur Baumschutzsatzung und zu Festsetzungen in Bebauungsplänen auf privatem Grund erteilt im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Auskünfte zu Bauanträgen erteilt das