Die verschiedenen Fachkräfte an der Schule brauchen Sicherheit im Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die folgenden Ausführungen sollen Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, sozialpädagogische Fachkräfte und weitere Personen, die mit Kindern an der Schule arbeiten, dabei unterstützen.
Was tun, wenn ich einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung habe?
Kindeswohlgefährdung geht alle an. Dabei gelten für Lehrkräfte und für sozialpädagogische Fachkräfte verschiedene Verfahrensabläufe.
Für die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, die in Einrichtungen nach dem SGB VIII arbeiten, gilt der § 8a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab). Alle Mitarbeitenden haben einen Schutzauftrag für die Kinder und Jugendlichen, die ihre Einrichtung besuchen. Dies gilt gleichermaßen für alle Träger der Jugendhilfe, die trägerinterne Vereinbarungen oder Verfahrensabläufe dazu haben: Schulsozialarbeit, sozialpädagogische Fachkräfte an der Schule, Mitarbeiter*innen der Hilfen zur Erziehung und weitere Personen, die mit Kindern an der Schule arbeiten. Sie müssen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, diese im Team und mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) beraten, das Kind und die Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung mit einbeziehen, sofern der Schutz dadurch nicht gefährdet ist, und bei den Erziehungsberechtigten auf die Annahme von Hilfen hinwirken.
Für die Lehrkräfte an den Schulen gilt der § 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab). Lehrkräfte beraten sich an der Schule und haben Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF). Für die Stuttgarter Schulen erhalten sie diese durch Mitarbeitende des Kinderschutz-Zentrums. Umfassende Informationen für an Schulen Tätige liefert auch die „Handreichung für Schulen: Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ PDF-Datei 742,78 kB.
Mit Vereinen schließt das Jugendamt Vereinbarungen zum Schutzauftrag ab. Dies gilt auch für die an der Schule tätigen Vereine.
Kann die Gefährdung mit eigenen Mitteln beziehungsweise Absprachen nicht abgewendet werden und machen Sie sich nach wie vor Sorgen um das Kind, so wenden Sie sich an das für Sie zuständige Beratungszentrum des Jugendamts in Stuttgart.
Weitere Informationen, Downloads und Links:
- Vorgehen bei Verdacht auf KindeswohlgefährdungPDF-Datei742,78 kB
- Flyer Beratungszentren Jugend und Familie StuttgartPDF-Datei1,13 MB
- Schaubild: Verfahrensabläufe an Stuttgarter Schulen mit dem JugendamtPDF-Datei447,51 kB
- Schaubild: Gefährdungseinschätzung und Schwelle eines staatlichen EingriffsPDF-Datei243,85 kB
- Übersichtskarte Stuttgart mit Bereichsleitungen der Beratungszentren (BZ) und Hilfen zur Erziehung (HzE) (Datei ist nicht barrierefrei)PDF-Datei961,19 kB
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab): Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung durch insoweit erfahrende Fachkräfte (ieF), für Fachkräfte, für Eltern, für Kinder
Wie spreche ich Gefährdungslagen an?
Mit Kindern, die sich öffnen, zu sprechen und das Gespräch mit den Eltern zu führen, ist nicht immer einfach. Nachfolgend sind Tipps zusammengestellt, worauf beim Gespräch mit Kindern geachtet werden sollte und was im Gespräch mit Eltern hilfreich sein kann.
Was hilft Ihnen weiter - Checklisten, Arbeitshilfen, Beratungsangebote
Hier finden Sie eine Zusammenstellung hilfreicher Materialien: weitere Hintergrundinformationen wie eine Expertise und einen Vortrag, Adressen von Beratungsstellen mit Unterstützungsangeboten. Darüber hinaus stehen Ihnen Arbeitshilfen wie Dokumentationsbögen und ein Vorschlag für einen idealtypischen Ablauf eines gemeinsamen Fachtags an der Schule zur Verfügung.
Arbeitshilfen
Beratungsangebote
Zusammenarbeit aller Beteiligten an der Schule
Ein Gespräch mittels eines Runden Tisches an der Schule mit allen Beteiligten kann hilfreich sein.
Angebot für die ganze Schule
Während die bisherigen Abschnitte vor allem Unterstützung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für das einzelne Kind aufgezeigt haben, finden Sie nachfolgend Ideen für einen gemeinsamen Fachtag.
Qualitätssicherung im Kinderschutz in Baden-Württemberg
- Expertise im Projekt "Qualitätssicherung im Kinderschutz in Baden-Württemberg" von Prof. Dr. Sigrid A. BathkePDF-Datei989,19 kB
- Präsentation Prof. Dr. Heinz Kindler (DJI) beim Fachtag „Kinderschutz in der Schule“, Stuttgart Juni 2021PDF-Datei906,11 kB
- Aufnahme des Vortrags von Prof. Dr. Heinz Kindler (DJI) beim Fachtag „Kinderschutz in der Schule“, Stuttgart Juni 2021MP4-Datei155,83 MB
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Es gibt unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für die Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII) und für Lehrkräfte (§ 4 KKG), aber alle haben ein Ziel: Sicherheit im Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
- Gesetzestext § 8a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetzestext § 4 KKG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetzestext § 85 Schulgesetz Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinsamer Schutzauftrag Jugendhilfe und Schule, Gegenüberstellung § 8a SGB VIII und § 4 KKGPDF-Datei214,56 kB
- Datenschutz bei KindeswohlgefährdungPDF-Datei128,33 kB