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Landeshauptstadt Stuttgart

Menschen mit Behinderung

Verfahrens‐Lotsen

Die Verfahrens‐Lotsen beraten junge Menschen mit Behinderung
und ihre Familien.

Die Beratung ist zu den Themen Behinderung und Rehabilitation.

Eine Frau berĂ€t einen Mann. Beide sitzen sich an einem runden Tisch gegenĂŒber.

Dabei geht es darum:
Wie kann das Leben von den Menschen so gut wie möglich sein?
Vor allem geht es bei der Beratung um Eingliederungs‐Hilfe 
und Jugend‐Hilfe. 

Verfahrens‐Lotsen sind besonders ausgebildete Berater
fĂŒr junge Menschen mit Behinderung.
Und fĂŒr junge Menschen, die vielleicht bald eine Behinderung haben.
Die Verfahrens‐Lotsen machen Beratung fĂŒr junge Menschen 
bis zum 27. Geburtstag. 

Dabei geht es bei der Beratung vor allem darum:
Welche Hilfen und Leistungen gibt es 
fĂŒr junge Menschen mit Behinderung?

Verfahrens‐Lotsen sind verlĂ€ssliche Ansprech‐Personen fĂŒr Sie.
In persönlichen GesprÀchen bekommen Sie viele wichtige Informationen.
Die Verfahrens‐Lotsen gehören zum Jugend‐Amt der Stadt Stuttgart.

Eltern mit Kind

Wie können die Verfahrens‐Lotsen helfen?

Die Verfahrens‐Lotsen helfen so:

  • Begleitung und UnterstĂŒtzung im gesamten Rehabilitations‐Verfahren

Zum Beispiel:
Welche Hilfen braucht die Person fĂŒr ein selbststĂ€ndiges Leben?

  • Beratung ĂŒber Leistungen

Zum Beispiel:
Wie können Eingliederungs‐Hilfe und Jugend‐Hilfe 
die Person unterstĂŒtzen?

  • Beratung ĂŒber die Recht und AnsprĂŒche

Zum Beispiel:
Welche Hilfen und Leistungen kann die Person bekommen?

  • Informationen ĂŒber andere Hilfen und Beratungs‐Angebote

Wem helfen die Verfahrens‐Lotsen?

Die Verfahrens‐Lotsen sind fĂŒr diese Personen da:

  • junge Menschen mit Behinderung bis zum 27. Geburtstag
  • junge Menschen bis zum 27. Geburtstag,

die vielleicht bald eine Behinderung haben

  • die Eltern oder Pflege‐Eltern von den jungen Menschen 
  • Erziehungs‐Berechtigte fĂŒr diese junge Menschen
  • gesetzliche Betreuer von den jungen Menschen

 Wie und wo wird die Bratung gemacht?

Es gibt viele Möglichkeiten fĂŒr die Beratung:

  • am Telefon
  • in einem persönlichen GesprĂ€ch
  • ĂŒber E‐Mails

Die Beratung kann im Jugend‐Amt oder bei Ihnen Zuhause sein.
Der Eingang zum Jugend‐Amt ist barriere‐frei.

Termine fĂŒr Beratung

Die Verfahrens‐Lotsen sind oft fĂŒr ihre Arbeit unterwegs.
 Zum Beispiel bei Haus‐Besuchen. 
Darum sollten Sie immer vorher einen Termin 
mit Ihrer Ansprech‐Person machen.
Sonst hat Ihre Ansprech‐Person vielleicht keine Zeit.


Die Kontakt‐Daten und Öffnungs‐Zeiten stehen unten auf dieser Seite.


Übersetzt und geprĂŒft vom Braunschweiger BĂŒro fĂŒr Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

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ErlÀuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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  • Getty Images/Portra
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