Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steuert das bundesweite System für Integrationskurse. Die Kurse sind kostenlos und die Zulassung ist auf Antrag (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. In Stuttgart wenden Sie sich an das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abteilung Integration
Wolframstraße 62
70191 Stuttgart.
Der Antrag muss dort per Post eingereicht werden. Mit folgenden Dokumenten haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Zugang zum Integrationskurs:
- Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz
- Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
- Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz für Vertriebene aus der Ukraine (Blattfiktionsbescheinigung)
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an das Welcome Center Stuttgart wenden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert im Merkblatt zu Integrationskursen auch auf Ukrainisch (Öffnet in einem neuen Tab).
Vorkurse zur Überbrückung
Liegt noch kein Aufenthaltstitel, keine Fiktionsbescheinigung oder keine Blattfiktionsbescheinigung vor, können Geflüchtete aus der Ukraine an Vorkursen zur Überbrückung der Wartezeit auf die Integrationskurse teilnehmen. Möglich sind die städtischen „Mama lernt Deutsch“-Kursen mit der kursbegleiteten Kinderbetreuung und die Frauenteilzeitkursen nach VwV Deutsch. Zudem hat die Abteilung Integrationspolitik weitere Vorkurse zur Überbrückung der Wartezeit auf die Integrationskurse konzipiert.
Zum städtischen und landesgeförderten Deutschkursangebot können Sie sich bei der Clearingstelle sprachliche Integration im Sozialamt (Öffnet in einem neuen Tab) beraten lassen oder in der städtischen Sprachkursdatenbank (Öffnet in einem neuen Tab) nach geeigneten Kursen suchen.