Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Ankommen

Deutschkurse

Deutschland bietet Migranten ein staatliches Integrationsangebot an. Dieses kostenlose Angebot können auch Geflüchtete aus der Ukraine wahrnehmen. Im Sprachkurs lernen Sie Deutsch für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens. Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben und die Rechtsordnung in Deutschland.

Sprache ist der Schlüssel zur Integration: Darum sollten Sie nach ihrer Ankunft in Deutschland möglichst früh mit dem Deutschlernen anfangen. Das ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel Arbeit suchen, Anträge ausfüllen oder zum Arzt gehen müssen. (Symbolbild)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steuert das bundesweite System für Integrationskurse. Die Kurse sind kostenlos und die Zulassung ist auf  Antrag (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. In Stuttgart wenden Sie sich an das

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abteilung Integration
Wolframstraße 62
70191 Stuttgart.

Der Antrag muss dort per Post eingereicht werden. Mit folgenden Dokumenten haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Zugang zum Integrationskurs:

  • Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz
  • Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
  • Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz für Vertriebene aus der Ukraine (Blattfiktionsbescheinigung)

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an das  Welcome Center Stuttgart wenden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert im  Merkblatt zu Integrationskursen auch auf Ukrainisch (Öffnet in einem neuen Tab).

Vorkurse zur Überbrückung

Liegt noch kein Aufenthaltstitel, keine Fiktionsbescheinigung oder keine Blattfiktionsbescheinigung vor, können Geflüchtete aus der Ukraine an Vorkursen zur Überbrückung der Wartezeit auf die Integrationskurse teilnehmen. Möglich sind die städtischen „Mama lernt Deutsch“-Kursen mit der kursbegleiteten Kinderbetreuung und die Frauenteilzeitkursen nach VwV Deutsch. Zudem hat die Abteilung Integrationspolitik weitere Vorkurse zur Überbrückung der Wartezeit auf die Integrationskurse konzipiert.

Zum städtischen und landesgeförderten Deutschkursangebot können Sie sich bei der  Clearingstelle sprachliche Integration im Amt für Soziales und Teilhabe (Öffnet in einem neuen Tab) beraten lassen oder in der  städtischen Sprachkursdatenbank (Öffnet in einem neuen Tab) nach geeigneten Kursen suchen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty Images/Nito