An diese Anlaufstelle können sich Schutzsuchende aus der Ukraine wenden, die neu nach Deutschland eingereist sind und unter § 24 Aufenthaltsgesetz fallen. Nach einer ersten Überprüfung durch die Ausländerbehörde erfolgt gegebenenfalls die Weiterleitung an das Amt für Soziales und Teilhabe. Dort wird eine mögliche Aufnahme in einer (Not-) Unterkunft für Geflüchtete geprüft. Zudem wird zu den Sozialleistungen informiert.
Standort
Ausländerbehörde
Eberhardstr. 39
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Termin zur Erstregistrierung
Für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist eine ausländerrechtliche Erstregistrierung zwingend erforderlich. Sofern eine erkennungsdienstliche Behandlung noch nicht erfolgt ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab).