Energiesparprogramm: Förderung für energetische Sanierungen
Das Stuttgarter Energiesparprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Von der Landeshauptstadt gibt es Zuschüsse für energetische Sanierungen in Wohngebäuden.
Ein Haus mit hohem Energiestandard verbraucht deutlich weniger Energie und macht Eigentümerinnen und Eigentümer unabhängiger von steigenden Strom- und Gaspreisen. (Symbolbild)
Von der Förderung der Dachsanierung bis zum Zuschuss für neue Fenster – das Stuttgarter Energiesparprogramm unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Profitieren Sie von verschiedenen Förderalternativen.
Welche energetischen Sanierungen werden gefördert?
1. Komplettsanierung Gebäudeeigentümer können im Rahmen einer Komplettsanierung zu einem KfW‐Effizienzhaus‐Standard einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss gilt für die Durchführung einer Kombination mehrerer Maßnahmen der Wärmedämmung und der Effizienzsteigerung des Heizsystems.
Voraussetzung ist eine Energiediagnose, die den Zustand des Gebäudes bewertet und Vorschläge für aufeinander abgestimmte Energieeinsparungen und deren Wirtschaftlichkeit aufzeigt. Die Energiediagnose ist beim Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. zu beauftragen. Die Kosten für die Energiediagnose sind vom Gebäudeeigentümer zu bezahlen, sind aber ebenfalls förderfähig.
2. Einzelmaßnahmen Gebäudeeigentümer können für die Durchführung einer der aufgeführten Einzelmaßnahmen einen Zuschuss beantragen: Maßnahmen an den Außengebäudeteilen
Fassade
Dach
Fenster
Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung
Heizung
Thermische Solaranlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
Eine Kombination von Fenster und Fassade beziehungsweise eine Kombination aller Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung ist möglich.
Voraussetzung ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. Die Gebühren für die Erstberatung übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Bonusförderung für ökologische Baustoffe Zusätzlich zu einer Komplettsanierung oder einer Kombination von Maßnahmen bzw. Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung werden Zuschüsse gewährt, wenn ökologische, zertifizierte Baustoffe verwendet werden.
Für wen gilt die Förderung für energetische Gebäudesanierungen?
Zuwendungsempfänger können sein:
natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte),
juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
Contractinggeber: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.
Nicht gefördert werden:
Vermieter, die einen Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ZwEVS (Zweckentfremdungsverbotssatzung) nutzen.
Maßnahmen in Eigentümerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart (auch der städtischen Eigenbetriebe) sowie Maßnahmen in Eigentümerschaft des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland.
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen in Stuttgart, die
mindestens seit 15 Jahren vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bezugsfertig geworden sind – unabhängig von der bisherigen baulichen Anlage und der Nutzungsform –
und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können.
Das Energiesparprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von förmlich festgelegten Sanierungs‐ und Entwicklungsgebieten, die über die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung beim Amt für Stadtplanung und Wohnen abgefragt werden können.
Die detaillierten Förderrichtlinien können unten unter Downloads heruntergeladen werden. Die Richtlinien gelten seit 3. September 2020.
Wie hoch sind die Zuschüsse für energetische Sanierungen?
Komplettsanierung
Nr.
KfW-Effizienzhaus-Standard
Zuschüsse in Prozent der förderfähigen Kosten
K1
KfW-Effizienzhaus 55
25%
K2
KfW-Effizienzhaus 70
22,5%
K3
KfW-Effizienzhaus 85
20%
K4
KfW-Effizienzhaus 100
17,5%
K5
KfW-Effizienzhaus 115
15%
Beispiele:
Komplettsanierung eines Einfamilienhauses auf KFW-Effizienzhaus 55-Niveau: Förderfähig sind Kosten von max. 150.000 Euro mit 25 Prozent. Dies entspricht einem Zuschuss von 37.500 Euro.
Komplettsanierung einer Doppelhaushälfte auf KFW-Effizienzhaus 70-Niveau: Förderfähig sind Kosten von max. 125.000 Euro mit 22,5 Prozent. Dies entspricht einem Zuschuss von 28.125 Euro.
Einzelmaßnahmen
Maßnahmen an Außengebäudeteilen
Nr.
Maßnahme
Zuschüsse
E1
Fassade
20 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,24 W/m²K)
E2
Fassade
40 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,20 W/m²K)
E3
Fassade
+20 Euro/m2 Bauteilfläche [1] für das Versetzen von Fenstern in die neue Dämmebene oder bündig zur Außenwand (mit UW bis maximal 0,85 W/m²K)
E4
Flach-, Stell-, oder Schrägdach
50 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (U-Wert bis maximal 0,14 W/m²K)
E5
Fenster (Glas einschl. Rahmen)
100 Euro/m2 Bauteilfläche [1] (Uw-Wert bis maximal 0,85 W/m²K)
Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung
Nr.
Maßnahme
Zuschüsse
E6
Heizung
a) 1.500 Euro je Wohnung bei der Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung (ausgenommen Öl-Heizungen) im gesamten Gebäude
b) 2.000 Euro je Gebäude für Solarthermie oder den Einsatz von Umweltwärme, Nah-/Fernwärme oder Holzpellets (mit Staubfilter)
E7
Thermische Solaranlage
0,40 Euro x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren
E8
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage(KWK-Anlage)
6.000 Euro je Anlage 2.000 Euro je weiterem angeschlossenen Gebäude bei Versorgung von mehr als einem Gebäude über ein Nahwärmenetz
Bonusförderung für ökologische Baustoffe
Nr.
Maßnahmen
Zuschüsse
B1
Ökologische Dämmung der Fassade
+20 Euro/m2 Bauteilfläche [1]
B2
Ökologische Dämmung des Daches
+35 Euro/m2 Bauteilfläche [1]
B3
Holz- oder Holz/Alufenster
+40 Euro/m2 Bauteilfläche [1]
[1] Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung gilt die Bauteilfläche in m² als förderfähige Fläche. Die Förderung erfolgt nur über eine Sanierung der insgesamt vorhandenen Bauteilflächen.
Sind die Fördermittel kombinierbar?
Kombination mit KfW- und BAFA-Förderung möglich: Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Vor jeder Antragstellung ist eine Erstberatung des Antragstellers beim Energieberatungszentrum Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) mit Beratungsprotokoll zu beauftragen. Die Erstberatung des Antragstellers sowie das Beratungsprotokoll des EBZ sind unverzichtbare Voraussetzungen für jede Antragstellung im Bereich der Einzelmaßnahmen.
Die Kosten für die Erstberatung sowie die Stichprobenkontrollen nach Abschluss der Maßnahme(n) werden in vollem Umfang von der Stadt übernommen.
Im zweiten Schritt sind Anträge (unten unter Downloads) vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung einzureichen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.