Hebamme für die Weihnachtszeit 2023/2024
Die Geburt Ihres Kindes fällt in die Weihnachtszeit und Sie haben keine Hebamme für die Begleitung gefunden? Freiberufliche Hebammen in Stuttgart bieten eine Akutversorgung vom 23. Dezember bis 7. Januar an. In dieser Zeit können Sie sich kurzfristig mit verschiedenen freiberuflichen Hebammen in Verbindung setzen (siehe Informationsblatt unten). Das Projekt ist eine Kooperation der städtischen Hebammenkoordinierungsstelle des Gesundheitsamtes und des Hebammenverbands Kreisgruppe Stuttgart. Bitte melden Sie sich möglichst schon in der Schwangerschaft an.
Wenn Sie die Hebamme am Abend vorher bis spätestens 18 Uhr anrufen, kann Sie am nächsten Tag zu Ihnen kommen.
Welche Hebamme wann für Ihren Stadtbezirk zuständig ist, erfahren Sie vorab bei der Hebammenkoordinierungsstelle, nach der Geburt in der Klinik oder auf dem Hebammenplan (siehe unten), den Sie auf dieser Seite unter Informationen finden. Die Kosten für den Besuch der Hebamme bei Ihnen zu Hause übernimmt die Krankenkasse.
Nachfolgende Informationen werden kontinuierlich aktualisert.
Sie finden keine Hebamme in Stuttgart?
Konnten Sie auf eigene Initiative keine Hebamme für die Betreuung in der Schwangerschaft, für die Geburt oder das Wochenbett finden, können Sie gerne das Kontakformular der Hebammenkoordinierungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab) des Stuttgarter Gesundheitsamtes nutzen.
Leider können wir nicht garantieren, dass jede Frau mit einer Hebamme für ihre jeweilige Betreuung versorgt werden kann.
Informationen für freiberuflich tätige Hebammen in Stuttgart
Hebammen, die neu in Stuttgart freiberuflich tätig werden möchten, melden sich bitte unter Beifügung einer Kopie Ihrer Hebammenurkunde bei der Hebammenkoordinierungsstelle im Gesundheitsamt. Das Formular zur An- und Abmeldung (siehe Downloads) bitte auch für Änderungen der Adresse, des Namens und gegebenenfalls die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme in Stuttgart verwenden. Grundlage der Anmeldung ist die Hebammenberufsverordnung BW (HebBO-BW) (Öffnet in einem neuen Tab).
Informationen zu Fortbildungen werden über den Hebammeninformationsverteiler versendet. Sollten Sie an Fortbildungen interessiert sein, ist es erforderlich, dass Sie sich über das Anmeldeformular für den Informationsverteiler anmelden.
Freiberufliche Hebammen können beim Gesundheitsamt für eine außerklinische Geburt in Stuttgart einen städtischen Zuschuss in Höhe von 100 Euro geltend machen. Die entsprechenden Geburtsdokumentationen sowie das ausgefüllte Formular (siehe Downloads) sind der Hebammenkoordinierungsstelle vorzulegen.
Stuttgarter Hebammen, die werdende Hebammen im Externat ausbilden (betrifft nur Hebammenschülerinnen, die nach dem alten Gesetz, das bis 31. Dezember 2019 gültig war, ausgebildet werden), können bei der Stadt Stuttgart bis zum 31. Dezember 2023 eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Externaten erhalten. Hierzu senden Sie bitte nachfolgendes Formular (siehe Downloads) an die Hebammenkoordinierungsstelle.