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Landeshauptstadt Stuttgart

Arbeitsuchende

Wohnungsnot

Droht der Verlust Ihrer Wohnung oder leben Sie in prekären und unzumutbaren Wohnverhältnissen, sucht das Jobcenter Stuttgart gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten, Ihre Wohnung zu erhalten und die akute Notlage zu beheben.

Damit Sie zukünftig weiter beziehungsweise wieder selbstständig wohnen, ein geregeltes Leben führen und eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen können, arbeitet das Jobcenter eng mit anderen Behörden und Institutionen zusammen. Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Möglichkeiten und Leistungsansprüchen sowie den entsprechenden Wohn- und Hilfsangeboten.

Drohende Obdachlosigkeit

Eine drohende Obdachlosigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Mietvertrag ausläuft beziehungsweise nicht verlängert werden kann und Sie sich ohne amtliche Hilfe keinen neuen Wohnraum beschaffen können. Auch die Entlassung aus der Haft, einem Heim oder anderweitigen Einrichtung kann die Konfrontation mit einer drohenden Obdachlosigkeit mit sich bringen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters unterstützen Sie dabei, den Verlust Ihrer Wohnung nach Möglichkeit zu verhindern und so einer Obdachlosigkeit vorzubeugen. Bitte sprechen Sie den drohenden Verlust frühzeitig im Jobcenter an.

Vereinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie Kontakt zur  Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) in Ihrer Nähe oder mit der  Fachstelle Wohnungssicherung auf. Wer kein Arbeitslosengeld II bezieht, kann sich direkt an die Fachstelle Wohnungssicherung wenden. 

Unzumutbare Wohnverhältnisse

Als unzumutbare Wohnverhältnisse gelten beispielsweise außergewöhnlich beengter Wohnraum, hygienische und bauliche Mängel des Wohnraumes, eine untragbar hohe Miete oder auch eskalierende Konflikte im Zusammenleben mit anderen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters unterstützen Sie in enger Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Stuttgart dabei, Ihre Wohnsituation nach Möglichkeit zu verbessern. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Beiträge während der Beratung durch den Mieterverein. 

Vereinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie Kontakt zur  Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes auf. 

Wohnungslosigkeit

Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind Sie, wenn Sie über keinen festen Wohnsitz verfügen und derzeit auch nicht in einem Heim, einer (Haft-)Anstalt oder sonstigen Einrichtung leben. Wenn Sie einen Schlafplatz, Nahrungsmittel oder auch medizinische beziehunsgweise andere Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich an das Jobcenter. Die Mitarbeitenden der  Fachstelle für Menschen in Wohnungsnot beraten und unterstützen Sie gerne - auch in akuten Notsituationen. Nehmen Sie Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne kann Sie auch eine Vertrauensperson begleiten.

Fragen und Antworten

Jobcenter

Jobcenter Fachstelle für Menschen in Wohnungsnot

Symbolbild Organisations-Kontakt

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