Für einen Neubau, Umbau oder auch Abriss ist nach der Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Damit gibt der Gesetzgeber der Baurechtsbehörde die Möglichkeit vorab zu prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Vorschriften übereinstimmt. So bleiben dem Bauherrn aufwändige und teure Nachbesserungen erspart.
Von diesem Grundsatz der Genehmigungspflicht weicht die Landesbauordnung ab, indem sie bestimmte Vorhaben verfahrensfrei (Öffnet in einem neuen Tab) stellt. Bitte beachten Sie aber, dass auch für verfahrensfreie Vorhaben das Baurecht gilt. Eventuell müssen in einem besonderen Bewilligungsverfahren separate Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften beantragt werden.
Seit 2022 werden die baurechtlichen Verfahren digital durchgeführt. Die unten angebotenen Downloadformulare sind über das Serviceportal Baden-Württemberg service-bw.de digital einzureichen. Detaillierte Informationen zum digitalen Antragsverfahren finden Sie beim Thema Digitaler Bauantrag.
Die verschiedenen Verfahren
Für die verfahrenspflichtigen Vorhaben sieht die Landesbauordnung drei Möglichkeiten vor: Das „klassische Baugenehmigungsverfahren“, das Kenntnisgabeverfahren und das im Prüfumfang reduzierte „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“.
Vor dem Baugenehmigungsverfahren kann der Bauherr auf Antrag vorab eine Entscheidung über einzelne Fragen seines Vorhabens erwirken. Dabei handelt es sich um den Bauvorbescheid.