Seit 1. Januar 2022 sind Anträge beim Baurechtsamt digital zu stellen und die Bauvorlagen digital einzureichen. Dabei sind hinsichtlich der Übermittlungswege und Dateistrukturen bestimmte Vorgaben zu beachten.
Wir geben Ihnen hier alle notwendigen Informationen, die Sie für die digitale Antragstellung benötigen. Sie erhalten auch einen Überblick über die Anforderungen an die digitalen Unterlagen. Nur so ist gewährleistet, dass das Baurechtsamt Ihren Antrag elektronisch bearbeiten und möglichst zügig entscheiden kann.
Online-Service
Stellen Sie Ihren Bauantrag ganz bequem online.
Hinweise für die Registrierung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Registrierung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Wie die Registrierung und Antragstellung auf service-bw.de genau funktioniert, hat das Land Baden-Württemberg in einer Anleitung für Sie zusammengefasst:
Digitaler Bauantrag Anleitung für Antragstellende PDF-Datei 1,78 MB
So funktioniert die digitale Antragstellung
Digitale Verfahren
Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind. Die Landeshauptstadt Stuttgart macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ab 1. Januar 2022 ist eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in analoger Form unzulässig.
Wir werden in digitalen Verfahren über die Plattform service-bw.de des Landes Baden-Württemberg mit Ihnen kommunizieren und dabei die von Ihnen dort benutzte Absender-Mailadresse verwenden.
Sofern stattdessen die Übersendung elektronischer Mitteilungen an eine andere Mailadresse gewünscht ist, können Sie uns dies mittels des Formulars "Erklärung elektronische Kommunikation" mitteilen.
Zugelassene Dateiformate
Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Zugelassene Übermittlungswege
Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu nutzen, die auch über die Internetseite der Stadt erreichbar sind (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Service-BW ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg, nicht der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Baurechtsamt hat auf die Ausgestaltung des Antragsdialogs keinen Einfluss.
Nicht zulässig sind insbesondere eine Übermittlung von Anträgen per Mail an ein Postfach der Stadt oder eines städtischen Mitarbeitenden, eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Übermittlung auf einem Datenträger (zum Beispiel Stick oder Disc). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht oder vernichtet.
Vorgegebene Dateistrukturen
Die folgenden Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO).
Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO:
- jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen, mehrseitige Schriftstücke als Multi-PDF. Eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi-PDF ist nicht zulässig.
-
jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen, digitale Planmappen/Planhefte dürfen nicht als Multi-PDF eingereicht werden.
Dabei ist unter „Schriftstück“ ein Textdokument zu verstehen (also klassischer Schriftverkehr), unter „Plan“ jede Art von zeichnerischer Bauvorlage.
- die Dokumente sind entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Vorgaben zu benennen. Dabei ist folgender Grundsatz einzuhalten:
[Ordnungszahl]_[Dokumenttyp]_[Bezeichnung]_[Jahr]_[Monat]_[Tag]_ [Straße] [HNr].pdf
OZ | Dokumenttyp | Zusatzangaben | Beispiel |
---|---|---|---|
0 | begleitendes Anschreiben | 0_Anschreiben_2021_08_04_ Königstr. 43A | |
1 | Lageplan | Dokumenttyp ggf. ergänzt um Zusatzangaben, wenn nicht eine Datei |
1_Lageplan_schriftlich_2021_08_04_ Königstr. 43A 1_Lageplan_zeichnerisch_2021_08_04_ Königstr. 43A 1_Lageplan_Abstandsflächenplan_.... |
2-n | Grundrisse | Die Grundrisse aller Ebenen sind dabei von unten nach oben in einer zweiten Ebene der OZ zu nummerieren |
2-1_2. UG_2021_08_04_Königstr. 43A 2-2_1.UG_2021_08_04_Königstr. 43A 2-3_EG… 2-4_1.OG…. |
3 | Schnitte |
3_Schnitt A-A_2021_08_04_ Königstr. 43A 3_Schnitt B-B_..... |
|
4 | Ansichten | 4_Ansicht Nord_2021_08_04_ Königstr. 43A | |
5 | weitere Bauvorlagen, z.B. Stellplatzberechnung, Baubeschreibung, Brandschutzkonzept, Schallprognose |
5_Stellplatzberechnung_2021_08_04_ Königstr. 43A 5_Baubeschreibung_2021_08_04_ Königstr. 43A |
|
6 | sonstiger Schriftverkehr | Der sonstige Schriftverkehr kann nur kategorisiert werden oder mit näheren Informationen |
6_Schreiben_2021_08_04_ Königstr. 43A 6_Anzeige_Baubeginn_2021_08_04_Königstr. 43A |
- ist noch keine Hausnummer vergeben wird stattdessen die Flurstücknummer eingegeben. Zum Beispiel wäre dann eine Planbezeichnung.
1_Lageplan_2021_08_04_Flst Stuttgart 4711_1.pdf -
werden Pläne geändert ist ein komplett neues Dokument mit neuem Namen einzureichen (wichtig: anderes Datum).
- wird ein überholter Grundrissplan aus März im August durch eine Neufassung ersetzt bedeutet das beispielsweise:
1_Lageplan_2021_08_04_Königstr. 43A_bis_43F.pdf ersetzt
1_Lageplan_2021_03_21_Königstr. 43A_bis_43F.pdf
-
Das im Dokumentenname angegebene Datum ist das Datum der Planzeichnung. Ein pdf-Dokument, bei dem sich das Datum im Dateinamen vom Plandatum in der Legende des Plans unterscheidet, ist nicht korrekt benannt und kann zurückgewiesen werden.
Unterlagen beim Prüfamt für Baustatik einreichen
Für einzureichende bautechnische Nachweise gelten besondere Regelungen für die Benennung der Dokumente. Nähere Informationen entnehmen Sie dem angehängten Flyer.
Dokumente für das Prüfamt für Baustatik sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Für die Übermittlung der Unterlagen ist ausschließlich das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Die Dokumente können dort über das Postfach des Prüfamts für Baustatik (Öffnet in einem neuen Tab) hochgeladen werden.
Wie Unterlagen nachgereicht werden
Sie haben einen digitalen Bauantrag gestellt und das Baurechtsamt verlangt weitere Unterlagen? Dann müssen Sie diese ebenfalls über das Serviceportal des Landes service-bw.de online nachreichen.
Unabhängig in welchem Verfahren der Bauantrag gestellt wurde, ist dies nur über die Leistung Baugenehmigung beantragen und der Ortsauswahl Stuttgart möglich.
Wie genau das Nachreichen Schritt für Schritt funktioniert haben wir für Sie in einer Anleitung zusammengestellt.
Wie Anträge ohne erforderliche bautechnische Nachweise gestellt werden
Es ist durchaus möglich, dass in Bauantragsverfahren keine bautechnischen Nachweise erforderlich sind.
Die auf service-bw vom Land Baden-Württemberg hinterlegten standardisierten Dialogverfahren zur Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sehen aber zwingend Eingaben in den Abschnitten für „bautechnische Nachweise“ vor. Werden hier keine Eingaben gemacht, wird am Ende des Dialogs kein Versendebutton angeboten, der Antrag kann also nicht abgeschickt werden.
Das System muss in diesen Fällen umgangen werden. Hier finden Sie eine Anleitung, wie das funktioniert:
Wie ein Antrag auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung (Bewilligungsverfahren) gestellt wird
Da das Land für das Bewilligungsverfahren noch keinen eigenen Dialog auf service-bw anbietet, kann für den Bewilligungsantrag ersatzweise der Dialog für den Bauvorbescheid genutzt werden. Geben Sie dabei bitte an geeigneter Stelle an, dass es sich um ein Bewilligungsverfahren handelt z.B. im Feld „Beschreibung des Bauvorhabens“ oder „Beschreibung der Fragestellung“.
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Dienstag | 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 |
Freitag | 09:00 – 12:00 |
Beratungen und Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfragen per Mail werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet.
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