Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Rund ums Grundstück

Höhenfestpunkte

Höhenfestpunkte sind Messpunkte, deren Höhe in einem einheitlichen Höhensystem millimetergenau bestimmt werden. Höhenangaben dienen unter anderem der Lösung vermessungstechnischer Aufgaben in der Planung und der Durchführung und Überwachung von Baumaßnahmen.

Höhenmarke an einer Stuttgarter Kirche

Raumbezug

Unsere Gesellschaft benötigt raumbezogene Informationen in vielfältiger und verlässlicher Weise, wobei diese zum Zweck der universellen Anwendung mit einem eindeutigen Bezug zur Erde (Raumbezug) ausgestaltet sein müssen. Der Raumbezug wird durch das amtliche Vermessungswesen mit dem Geodätischen Festpunktfeld nach geltenden geodätischen Grundlagen realisiert.

Zum bundesweit einheitlichen Festpunktfeld gehören in Baden-Württemberg die Höhenfestpunkte 1. und 2. Ordnung. Im Zuge der Einführung des einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs 2016, wurden für diese Punkte zum 30. Juni 2017 die amtlichen Höhen auf das neue amtliche Höhenbezugssystem Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) umgestellt (EPSG-Code: 7837). Die Bezeichnung lautet: „Höhe über Normalhöhen-Null (NHN)“ im DHHN2016 (Status 170).

Das Netz der Nivellementpunkte (3. Ordnung) des Landes Baden-Württemberg wurde in diesem Zusammenhang vom zuständigen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nicht in das neue Höhenbezugssystem DHHN2016 überführt.

Stuttgarter Stadthöhennetz

Die Höhenfestpunkte des Landes werden im Stadtkreis Stuttgart durch ein engmaschiges städtisches Höhennetz ergänzt. Das Stuttgarter Stadthöhennetz umfasst derzeit ca. 3540 Nivellementpunkte und ist als Netz 4. Ordnung nicht Bestandteil des Nivellementpunktfeldes 3. Ordnung.

Für die Punkte des Stuttgarter Stadthöhennetzes erfolgte, entsprechend der Vorgehensweise des LGL für Punkte 3. Ordnung, keine Umstellung des Höhenbezugssystems. Für sie wurde das amtliche Höhenbezugssystem Deutsches Haupthöhennetz 1912 (DHHN12) beibehalten (EPSG-Code: 7699). Die Höhenbezeichnung lautet: „Höhe über Normalnull (NN)“ im DHHN12 (Status 130).

Mit dem vom LGL bereitgestellten Höhentransformationsdienst können Höhen zwischen den Höhenbezugsrahmen DHHN12 und DHHN2016 transformiert werden.

Weitere Informationen zum Höhentransformationsdienst finden Sie auf der  Webseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (Öffnet in einem neuen Tab).

Auskünfte zu den städtischen Höhenfestpunkten erhalten Sie im  Kundenzentrum des Stadtmessungsamtes.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadtmessungsamt