Im Zuge der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes übernahmen die Gesundheitsämter in der Zeit des Nationalsozialismus eine zentrale Rolle in der Gesundheitspolitik. Sie wurden zu Schaltzentralen in der „Erb- und Rassenpflege“ ausgebaut, die die biologistischen Vorstellungen und Zielsetzungen des Staates umsetzen sollten.
An zentralen Stellen kooperierten die Gesundheitsämter mit den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen des NS-Systems. Amtsärzte sorgten für die Umsetzung der „Erb- und Rassenhygiene“, entschieden über die Zugehörigkeit zum „rassistisch“ definierten „Volkskörper“ und hatten als Gutachter Einblick in die gesundheitliche und soziale Lage großer Teile der Bevölkerung. Eine bislang wenig beachtete Rolle spielten sie im System der Zwangsarbeit.
Eine an der Berliner Charité entwickelte Wanderausstellung zeigt Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter während des Nationalsozialismus unter anderem am Beispiel Württembergs. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der „Erbund Rassenpflege“, deren Grundsätze die Leitlinie für alle Tätigkeitsbereiche lieferten. Schließlich werden strukturelle, programmatische und personelle Kontinuitäten im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Nachkriegszeit betrachtet.