Das Land Baden‐Württemberg ist nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart (2017) und des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (2018) dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid‐Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält. Das hat die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zur Folge, wenn die Stickstoffdioxid‐Grenzwerte anders nicht einzuhalten sind.
Zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also im gesamten Stadtgebiet – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für Autos mit Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 4/IV und schlechter.
Beim zonalen Verkehrsverbot gibt es allgemeine Ausnahmen. Einzelausnahmen sind ebenfalls möglich. Betroffene Autofahrer können bei der Stadt Stuttgart diese Ausnahme beantragen.
Zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter in der kleinen Umweltzone
Seit dem 1. Juli 2020 gilt – unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen – im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen – der sogenannten „kleinen Umweltzone“ – ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter. Das Verkehrsverbot wurde vom Land Baden‐Württemberg angeordnet und ist eine Maßnahme der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
Die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die umliegenden Landkreise haben das Diesel-Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone vollständig umgesetzt: Mittlerweile stehen alle Schilder. Verstöße werden auf Bitten des Landes ab Oktober 2020 geahndet.
Das zonale Diesel-5/V-Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen.
Das Verbot gilt zusätzlich zum seit Januar 2019 bestehenden stadtweiten Diesel-Verkehrsverbot für Fahrzeuge der Euronorm 4/IV und schlechter. Die kleine Umweltzone schließt die bislang bestehenden Einzelstreckenverkehrsverbote für Euro-5-Dieselfahrzeuge ein. Die Schilder des streckenbezogenen Verkehrsverbots wurden - unter Vorbehalt weiterer Gerichtsentscheidungen - verdeckt.
Webseite Diesel-Verkehrsverbot
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