Die zwei Dieselverkehrsverbots-Zonen
Interaktiver Stadtplan von Stuttgart mit Dieselfahrverbotszonen.
Zur Vollansicht (Öffnet in einem neuen Tab) der Karte.
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also im gesamten Stadtgebiet – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 4/IV und schlechter (der blaue und orange Bereich auf der Karte).
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter in der kleinen Umweltzone
Seit dem 1. Juli 2020 gilt im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen – der sogenannten „kleinen Umweltzone“ – ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5/V und schlechter (der orange Bereich auf der Karte).
Das zonale Diesel-5/V-Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen.
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6/VI
Dieselfahrzeuge der Emmisionsklasse Euro 6/VI sind von den zonalen Verkehrsverboten aktuell nicht betroffen.
Streckenausnahmen in der Umweltzone
Drei Strecken sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen, damit bestimmte Stadtteile erreicht werden können (diese sind jeweils mit der Beschilderung "Zufahrt zu ... frei" gekennzeichnet):
- Ausnahmen Diesel-Verkehrsverbot: Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer StraßePDF-Datei4,62 MB
- Ausnahmen Diesel-Verkehrsverbot: Heerstraße, Mittlere Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8PDF-Datei4,61 MB
- Ausnahmen Diesel-Verkehrsverbot: B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und KornwestheimPDF-Datei4,61 MB
Ausnahmen und Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung beantragen
In berechtigten Fällen können Sie eine Einzelausnahme beantragen.
Allgemein ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem:
- der geschäftsmäßige Lieferverkehr
- Menschen mit bestimmten Behinderungen
- medizinische Notfälle
- Fahrten zu/von P+R-Parkplätzen
- zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge