Zum einen profitieren ab dem 1. Januar 2025 diejenigen von der Wohngelderhöhung, die einen erneuten oder ersten Wohngeldantrag stellen. Zum anderen profitieren auch die bisherigen Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum im Jahr 2025 endet.
In diesen Fällen muss kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, um das höhere Wohngeld zu erhalten, sondern es gibt eine Übergangsregelung, nach der im Januar 2025 von Amts wegen ein neuer Wohngeldbescheid erlassen wird.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der bisher gespeicherten Daten unter Anwendung der erhöhten Berechnungsgrundlagen. Ergibt sich ein höherer Wohngeldanspruch, wird dieser ab Januar 2025 von Amts wegen bewilligt und der Differenzbetrag rückwirkend zum 1. Februar 2025 nachgezahlt.
Für Wohnraum in Stuttgart
Welche Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung des Wohngeld Plus gelten und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite. Die hier angegebenen Informationen gelten nur für Wohnraum in Stuttgart. Sie können das Wohngeld Plus bequem online beantragen.
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Sie können Erst- oder Weiterleistungsanträge für Wohngeld in Form eines Mietzuschusses bequem online - auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet - beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um Wohnraum in Stuttgart handelt.
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Häufige gestellte Fragen
Das Wohngeld Plus bringt viele Änderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Ich kann meine hohe Heizkostennachzahlung nicht bezahlen. Mir droht eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Was kann ich tun?
Was ist der Unterschied zwischen dem früheren Wohngeld und Wohngeld Plus?
Wie kann ich selbst prüfen, ob ich 2025 Wohngeld Plus bekommen kann?
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Was muss ich bei einer Antragstellung per E-Mail beachten?
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