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Landeshauptstadt Stuttgart

Beratung und Hilfe

Wohngeld Plus ab 1. Januar 2025

Mit dem „Wohngeld Plus“ hatte der Bund zum 1. Januar 2023 eine umfassende Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Aufgrund der seither gestiegenen Mieten und Preise wird das Wohngeld Plus zum 1. Januar 2025 an diese Entwicklung angepasst, so dass viele Haushalte ein höheres Wohngeld erhalten können.

Mit einem Wohngeldrechner lässt sich prüfen, ob man Anspruch auf Wohngeld haben könnte. Über das Jahr 2023 waren es rund 7.000 Haushalte, die in Stuttgart Wohngeld bezogen haben. (Symbolbild)

Zum einen profitieren ab dem 1. Januar 2025 diejenigen von der Wohngelderhöhung, die einen erneuten oder ersten Wohngeldantrag stellen. Zum anderen profitieren auch die bisherigen Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum im Jahr 2025 endet.

In diesen Fällen muss kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, um das höhere Wohngeld zu erhalten, sondern es gibt eine Übergangsregelung, nach der im Januar 2025 von Amts wegen ein neuer Wohngeldbescheid erlassen wird. 

Die Berechnung erfolgt auf Basis der bisher gespeicherten Daten unter Anwendung der erhöhten Berechnungsgrundlagen. Ergibt sich ein höherer Wohngeldanspruch, wird dieser ab Januar 2025 von Amts wegen bewilligt und der Differenzbetrag rückwirkend zum 1. Februar 2025 nachgezahlt.

Für Wohnraum in Stuttgart

Welche Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung des Wohngeld Plus gelten und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite. Die hier angegebenen Informationen gelten nur für Wohnraum in Stuttgart. Sie können das Wohngeld Plus bequem online beantragen.

Online-Service

Sie können Erst- oder Weiterleistungsanträge für Wohngeld in Form eines Mietzuschusses bequem online - auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet - beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um Wohnraum in Stuttgart handelt.

Häufige gestellte Fragen

Das Wohngeld Plus bringt viele Änderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

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