Zum einen profitieren ab dem 1. Januar 2025 diejenigen von der Wohngelderhöhung, die einen erneuten oder ersten Wohngeldantrag stellen. Zum anderen profitieren auch die bisherigen Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum im Jahr 2025 endet.
In diesen Fällen muss kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden, um das höhere Wohngeld zu erhalten, sondern es gibt eine Übergangsregelung, nach der im Januar 2025 von Amts wegen ein neuer Wohngeldbescheid erlassen wird.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der bisher gespeicherten Daten unter Anwendung der erhöhten Berechnungsgrundlagen. Ergibt sich ein höherer Wohngeldanspruch, wird dieser ab Januar 2025 von Amts wegen bewilligt und der Differenzbetrag rückwirkend zum 1. Februar 2025 nachgezahlt.
Für Wohnraum in Stuttgart
Welche Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung des Wohngeld Plus gelten und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite. Die hier angegebenen Informationen gelten nur für Wohnraum in Stuttgart. Sie können das Wohngeld Plus online beantragen.
Voraussetzungen
Sie können Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen
- als Mieter von selbstgenutztem Wohnraum
- als dauerhafter Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes
- als dauerhafter Bewohner einer besonderen Wohnform nach dem Bundesteilhabegesetz
- als Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen für darin selbstgenutzten Wohnraum
Sie können Wohngeld in Form von Lastenzuschuss beantragen
- als Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung
- als Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses mit bis zu zwei Wohnungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
- der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
Wichtig für Auszubildende: Alleinstehende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, auch wenn sie der Höhe nach wegen eigenem Einkommen oder Einkommen der Eltern keinen Anspruch auf Ausbildungsförderungsleistungen haben. Der Wohngeldausschluss tritt bei Alleinstehenden in der Erstausbildung also auch dann ein, wenn keine Ausbildungsförderungsleistungen bezogen werden, aber ohne Einkommensüberschreitung bezogen werden könnten.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die Miete oder Belastung
- Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts (zum Beispiel Arbeitseinkommen aller Art, Unterhalt aller Art, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kapitalerträge aller Art und so weiter)
Formulare
- Nur für Wohnraum in Stuttgart - Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)PDF-Datei3,35 MB
- Nur für Wohnraum in Stuttgart - Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)PDF-Datei5,00 MB
- Selbstständige - Allgemeine Angaben zur selbstständigen TätigkeitPDF-Datei372,23 kB
- Selbstständige - Angaben zum GewinnPDF-Datei390,98 kB
Fristen
Wohngeld können Sie frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Antrag eingeht.
Wohngeld erhalten Sie in der Regel für zwölf Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen. Einen Antrag auf Weiterleistung sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.
Termin vereinbaren
Melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle:
Weitere Informationen
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert beziehungsweise verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, muss die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WoGG), Wohngeldverordnung (WoGV)
Online-Service
Sie können Erst- oder Weiterleistungsanträge für Wohngeld in Form eines Mietzuschusses bequem online - auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet - beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um Wohnraum in Stuttgart handelt.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie, sofern noch nicht vorhanden, auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.
Häufige gestellte Fragen
Das Wohngeld Plus bringt viele Änderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Ich kann meine hohe Heizkostennachzahlung nicht bezahlen. Mir droht eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Was kann ich tun?
Ihre tatsächlichen individuellen Heizkosten, also auch die Heizkostennachzahlung, werden - wie bisher - auch beim Wohngeld Plus nicht berücksichtigt.
Ich bin zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig: Sie können gegebenenfalls einen Anspruch beim Jobcenter haben. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. (Öffnet in einem neuen Tab) Soweit Ihr Einkommen das Existenzminium übersteigt, wird dieser Betrag auf die Heizkostennachzahlung angerechnet, so dass der Rest bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anspruchshöhe ergibt.
Ich bin über 65 Jahre alt oder erwerbsunfähig: Sie können gegebenenfalls einen Anspruch beim Amt für Soziales und Teilhabe haben. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie vom Bürgerservice Soziale Leistungen (Öffnet in einem neuen Tab). Soweit Ihr Einkommen das Existenzminimum übersteigt, müssen Sie sich mit diesem Betrag als Eigenanteil an der Heizkostennachzahlung beteiligen. Die Differenz zwischen Heizkostennachzahlung und Eigenanteil kann dann bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Leistung übernommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem früheren Wohngeld und Wohngeld Plus?
Die Heizkosten werden beim Wohngeld Plus in Form eines Pauschalzuschlags berücksichtigt, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
Durch eine ebenfalls pauschalierte Klimakomponente werden durch höhere Höchstbeträge gegebenenfalls erhöhte Kaltmieten nach energetischer Sanierung beim Wohngeld Plus berücksichtigt.
Wie kann ich selbst prüfen, ob ich 2025 Wohngeld Plus bekommen kann?
Für eine erste sehr grobe Einschätzung, ob Sie mit Ihrem (Brutto-)Einkommen auch in 2025 über den Einkommensgrenzen liegen, können Sie sich folgende beispielhafte Einkommensgrenzen anschauen. Beachten Sie bitte die der Übersicht beigefügten Erläuterungen.
Unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Miete können Sie unverbindlich einen möglichen Wohngeldanspruch mit dem nachfolgenden Rechner einschätzen.
Bitte Klicken Sie zum Aktivieren des Inhalts auf den unten stehenden Link. Wir weisen darauf hin, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.
Für eine etwas genauere Einkommensermittlung empfehlen wir Ihnen auch den Wohngeldrechner der Stadt Berlin (Öffnet in einem neuen Tab). Bitte geben Sie bei Bundesland „Baden‐Württemberg“ und bei Stadt zunächst „S“ ein und wählen dann „Stuttgart“ aus.
Eine Übersicht der nötigen Formulare und Unterlagen sowie die Voraussetzungen und einzuhaltenden Fristen finden Sie auf unseren Dienstleistungsseiten zum Thema Wohngeld.
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Sofern Sie für Wohnraum in Stuttgart erstmals Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder die Weiterleistung eines Mietzuschusses beantragen möchten, können Sie den Antrag bequem online auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet, stellen.
Sofern Sie keinen Online-Antrag stellen möchten und für alle anderen Antragsarten (Erhöhungsanträge oder alle Anträge auf Lastenzuschuss für Eigentümer) beantragen Sie Wohngeld bitte weiterhin per E‐Mail oder auf postalischem Wege.
Per E-Mail oder auf postalischem Weg können Sie zunächst zur Fristwahrung auch formlos Wohngeld beantragen, sofern Sie dabei Ihren Vornamen und Namen, Geburtsdatum und die vollständige Adresse des Wohnraums angeben, für den Sie Wohngeld beziehen möchten.
Wir empfehlen aber, einen Online-Antrag oder einen Antrag auf dem amtlichen Vordruck zu stellen, auch wenn Sie eventuell noch nicht alle Nachweise vorliegen haben.
Was muss ich bei einer Antragstellung per E-Mail beachten?
Sie müssen Antragsformulare einscannen.
Beachten Sie, dass Einzelmails, je nach Email-Provider, in der Regel bis zu 10 MB groß sein dürfen. Wir empfehlen daher, keine hochauflösenden Fotos der unterschriebenen Formulare zu machen, sondern eine entsprechende Scan-App zu verwenden. Sollten Sie die Begrenzung von Email-Anhängen überschreiten, müssen Sie die Anhänge auf mehrere Mails verteilen.
Die Mail richten Sie bitte an wohngeldstuttgartde.
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Wohngeldstelle Mitte/Nord
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Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Bad Cannstatt
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0711 21680685Frau Kühner Gün- Kom
0711 21682770Frau Gueli-Vella Kom - Oko
0711 21698942Frau Keßler Okp - Sho
0711 21698956Frau Stützlein Shp - Z
0711 21698955Leitung
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Dienstag und Mittwoch geschlossen. Vorherige Terminabsprache während der Öffnungszeit ist erforderlich.
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0711 21660792Faxnummer der Wohngeldstelle
0711 21660810Öffnungszeiten
Die Wohngeldstelle ist wegen personeller Engpässe bis einschließlich 31.12.2025 geschlossen. Persönliche Vorsprache oder telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Anfragen und Anträge können schriftlich unter poststelle.wohngeld.feuerbachstuttgartde eingereicht werden. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
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Öffnungszeiten Wohngeld: Die Dienststelle ist vorübergehend geschlossen !
Zur persönlichen Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
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Bürgerservice Soziale Leistungen Münster - Wohngeldstelle für Münster und Mühlhausen
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