Hinweis zum Bürgergeld
Zum 1. Januar 2023 tritt das Bürgergeld an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das Jobcenter Stuttgart informiert Sie gerne zu den konkreten Veränderungen und neuen Regelungen. Hier finden Sie alle Informationen zum Bürgergeld (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben des Jobcenters Stuttgart
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters Stuttgart werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann bis Mitte 2023 vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind. Das Jobcenter Stuttgart arbeitet schnellstmöglich an der Umstellung. Die Bescheide sind trotz der Verwendung der bisherigen Begriffe gültig.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Sie haben derzeit kein Einkommen beziehungsweise Ihr Verdienst genügt nicht für die Deckung Ihres täglichen Lebensbedarfs wie zum Beispiel Lebensmitteleinkäufe, Kleidung und Miete? Oder läuft Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I zeitnah aus?
Sie können in diesem Fall Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beim Jobcenter Stuttgart beantragen.
Erwerbsfähige Personen erhalten auf Antrag Arbeitslosengeld II, wenn sie:
- das 15. und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt und ihren Wohnsitz in Stuttgart haben
- und nachgewiesen hilfebedürftig sind.
Die nicht erwerbsfähigen Personen im Haushalt hingegen erhalten Sozialgeld.
Beide Leistungen setzen sich aus dem Regelbedarf, gegebenenfalls Mehrbedarfen sowie den Miet- und Heizkosten zusammen. Wer Arbeitslosengeld II erhält, ist darüber auch kranken- und pflegeversichert. Kinder sind in der Regel familienversichert. Für Sozialgeld-Beziehende, die nicht gesetzlich versichert sind, kann das Jobcenter einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen.
Wie unterscheidet sich Arbeitslosengeld II von Arbeitslosengeld I?
Antragstellung
Für die Beantragung können Sie die entsprechenden Formulare im Bereich Downloads (siehe unten) nutzen oder ganz einfach formlos - telefonisch oder per E-Mail - einen Antrag bei der Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle stellen. Die Formulare werden Ihnen dann zugeschickt. In der Regel erhalten Sie zur Abgabe der ausgefüllten Unterlagen einen Termin, in dem der Antrag zusammen durchgesprochen wird und Ihre noch offenen Fragen geklärt werden.
Bei der Bewilligung des Antrags, werden alle Personen, die zum engeren Kreis einer Familie gehören und zusammen wohnen berücksichtigt – sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das sind in der Regel die Eltern und Kinder bis 25 Jahre sowie nicht verheiratete Partnerinnen beziehungsweise Partner. Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen.
Der Antrag gilt immer als am ersten Tag des Monats gestellt, unabhängig davon, wann im Monat er tatsächlich gestellt wurde. Melden Sie sich zum Beispiel am 15. Juli beim Jobcenter, dann erhalten Sie, wenn Sie einen Anspruch haben, Leistungen rückwirkend ab dem 01. Juli.
Information zu barrierefreien Anträgen und Formularen im pdf-Format: Die hier aufgeführten Anträge und Formulare sind aktuell noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente verfügbar. Der Prozess alle Anträge und Formulare in eine digital ausfüllbare Version zu überführen ist im Gange und wird voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Menschen mit Behinderung, insbesondere sehbehinderte Menschen erhalten beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen persönliche Unterstützung von den Mitarbeitenden des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner*in.
Regelbedarf – Geld für den Lebensunterhalt
Geld für besondere Situationen
Miet- und Heizkosten
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Nehmen Sie Kontakt zur Jobcenter‐Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder der zuständigen Fachstelle auf und sprechen Sie Ihre Lebenssituation offen an. Die Leistungsgewährerinnen und Leistungsgewährer vor Ort informieren Sie gerne zu den finanziellen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts