Im Plusenergieprogramm können unter anderem Gebäude gefördert werden, die über das Jahr hinweg mehr Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen als im Gebäude benötigt wird. Die Förderung gilt sowohl für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen und Vereine.
Ein Gebäude kann laut den Richtlinien immer dann gefördert werden, wenn über das Jahr gerechnet eine positive Primärenergie‐ und CO2-Bilanz erreicht wird. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der Energieverbrauch des Gebäudes so gering wie möglich und die lokale Erzeugung von erneuerbaren Energien so hoch wie möglich sein.
Zur Erzeugung von Energie am Gebäude eignet sich beispielsweise die Nutzung von Fotovoltaikanlagen für die Stromerzeugung oder Wärmepumpen für die Wärmegewinnung.