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Landeshauptstadt Stuttgart

Förderprogramme

Plusenergieprogramm

Der Gemeinderat hat mit Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025 am 15.12.2023 die Einstellung des Plusenergieprogramms ab dem 01.01.2024 beschlossen. Anträge werden noch bis Jahresende 2023 entgegengenommen. Bereits eingereichte Anträge werden bis Ende Januar 2024 bewilligt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Betriebskindertagesstätte des Klinikums Bad Cannstatt im Baumannweg ist ein gelungenes Beispiel eines städtischen Neubaus im Plusenergie-Standard.

Im Plusenergieprogramm können unter anderem Gebäude gefördert werden, die über das Jahr hinweg mehr Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen als im Gebäude benötigt wird. Die Förderung gilt sowohl für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen und Vereine.

Ein Gebäude kann laut den Richtlinien immer dann gefördert werden, wenn über das Jahr gerechnet eine positive Primärenergie‐ und CO2-Bilanz erreicht wird. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der Energieverbrauch des Gebäudes so gering wie möglich und die lokale Erzeugung von erneuerbaren Energien so hoch wie möglich sein.

Zur Erzeugung von Energie am Gebäude eignet sich beispielsweise die Nutzung von Fotovoltaikanlagen für die Stromerzeugung oder Wärmepumpen für die Wärmegewinnung. 

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Bildnachweise

  • David Franck
  • Stadt Stuttgart, Leif Piechowski
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