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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) - auch Volljährige

Ihr Kind soll nach deutschem Recht Ihren geänderten Familiennamen oder ab 01.05.2025 nach Scheidung der Eltern einen Doppelnamen erhalten, der sich aus Ihrem geänderten Namen und dem bisher geführten Geburtsnamen zusammensetzt. Dieser Doppelname wird mit Bindestrich verbunden (auf Wunsch auch ohne Bindestrich).

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