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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Fortführung der Personenstandsregister, Urkunden, Kirchenaustritte

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Fortführung der Personenstandsregister, Urkunden, Kirchenaustritte
Eberhardstraße 6
70173 Stuttgart

Postanschrift

Standesamt Stuttgart, Fortführung der Personenstandsregister, Urkunden, Kirchenaustritte
70161 Stuttgart

Leitung

Öffnungszeiten

Montag08:30 – 13:00
Mittwoch08:30 – 13:00
Donnerstag14:00 – 18:00
Telefonische Erreichbarkeit
Montag09:00 – 11:00
Dienstag09:00 – 11:00
Mittwoch09:00 – 11:00
Donnerstag09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00
Freitag09:00 – 11:00

Wenn Sie eine Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister oder dem Sterberegister wünschen, können Sie diese online bestellen:  service.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Sie erhalten die Urkunde per Post zugesandt. Die Geburtszeit ist seit 1. Mai 2023 in der Geburtsurkunde enthalten. Einträge aus dem Geburtenregister werden nach 110 Jahren, Einträge aus dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren und Einträge aus dem Sterberegister nach 30 Jahren an das Stadtarchiv Stuttgart abgegeben. Sollten Sie hier Einsicht nehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das  Stadtarchiv Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).

Zusätzlich nehmen die Standesbeamt*innen der Abteilung F mit Ihnen gemeinsam Ihren  Kirchenaustritt (Öffnet in einem neuen Tab) vor. Hier können Sie dafür einen  Termin (Öffnet in einem neuen Tab) vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Kirchenaustrittserklärungen nur mit einem Termin möglich sind.
Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde und Sie dessen Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, können Sie sich hierfür ebenfalls an die Abteilung F wenden, falls Sie in der Innenstadt Stuttgarts wohnen (urkundenstandesamt.stuttgartde). Wohnen Sie in einem Außenbezirk, wenden Sie sich bitte an das dortige Bezirksstandesamt. Das Gleiche gilt bei Nachbeurkundungen für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Wenn Sie momentan im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland war. 

Die Abteilung F bearbeitet alle  Namenserklärungen (Öffnet in einem neuen Tab) im Zusammenhang mit Eheschließungen sowie  Angleichungserklärungen (Öffnet in einem neuen Tab) bei nach ausländischem Recht erworbenen Namen, die sich nun nach deutschem Recht richten. Sollten Sie diesbezüglich eine Namenserklärung oder -anpassung vornehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter urkundenstandesamt.stuttgartde.

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