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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug beantragen

Als Familienangehörige können Sie einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen.

Familienangehörige sind in diesem Fall:
  • minderjährige Kinder
  • Ehefrau oder Ehemann
  • Partnerin oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Partnerin oder Partner einer nach ausländischem Recht staatlich anerkannten Lebenspartnerschaft, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht

Hinweis: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres schon in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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