Als Familienangehörige können Sie einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen.
- minderjährige Kinder
- Ehefrau oder Ehemann
- Partnerin oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Partnerin oder Partner einer nach ausländischem Recht staatlich anerkannten Lebenspartnerschaft, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht
Hinweis: Ihre Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres schon in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.
Voraussetzungen
Ihr schon in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobiler-ICT-Karte oder
- hält sich als mobiler Forscher berechtigt im Bundesgebiet auf
Beim Ehegattennachzug: Mindestalter beider Eheleute 18 Jahre
Beim Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
- Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
- Beherrschen der deutschen Sprache oder Vorliegen einer positiven Integrationsprognose oder
- Vorliegen eines Härtefalls
Einfache Deutschkenntnisse A 1 der nachziehenden Person
Vorgehen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt die zuständige Ausländerbehörde. Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde im passenden Buchstabenteam beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur Terminvergabe mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- gültiges Einreisevisum zum Familiennachzug
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis und Mietvertrag
- ausgefülltes Formular der Arbeits- und Verdienstbescheinigung derjenigen Person, zu der Sie ziehen
- Nachweis der Familienzugehörigkeit (zum Beispiel Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- ausgefülltes Formular zur Erklärung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft
- Bei Ehegattennachzug zusätzlich: Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
- Nachweis Ihrer einfachen Deutschkenntnisse (Niveau A1)
Bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
- Nachweis der Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
- Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache oder einer positiven Integrationsprognose oder
- Nachweis eines besonderen Härtefalls
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen.
Formulare
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- Arbeits- und VerdienstbescheinigungPDF-Datei217,96 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- WohnraumnachweisPDF-Datei197,95 kB
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
Ihr Kontakt zu uns:
Team 1 Aufenthaltstitel A - E
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70173 Stuttgart
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