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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Digitales Lichtbild für elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.
Die bis 31. Juli 2025 gültige Ausnahmeregelung, wonach vorübergehend auch noch ausgedruckte Lichtbilder akzeptiert werden können, wurde nicht verlängert!

Die Ausländerbehörde Stuttgart verfügt an ihren Standorten

  • Eberhardstraße 39 und
  • Jägerstraße 14

über entsprechende Terminals für biometrische Passfotos.

Hinweis:
Die Terminals in der Ausländerbehörde sind aktuell noch nicht für die Erstellung von digitalen Lichtbildern für Kleinkinder (bis ca. 4 Jahre) geeignet.

Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotostudio oder bei dm-drogerie markt fertigen lassen. Die Fotos werden der Ausländerbehörde dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie  zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe (Öffnet in einem neuen Tab).

Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass‐, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch sogenannten Morphing‐Techniken) zu verhindern und die Sicherheit weiter zu erhöhen.

Amt für öffentliche Ordnung

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