Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Doppelname (einseitig)

Sie möchten Ihren Namen ändern, weil Sie bereits einen gemeinsamen Familiennamen (=Ehename) führen und möchten diesem Ihren Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen hinzufügen (= voranstellen oder anfügen).

Besteht der Ehename bereits aus mehreren Namen, ist diese Erklärung nicht möglich.

Besteht der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Name aus mehreren Namen, kann nur einer dieser Namen dem Ehenamen hinzugefügt werden.

Die Erklärung ist bindend. Die Reihenfolge der Namen kann später nicht mehr geändert werden.

Gleiches gilt für die Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise