Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt schwerstgehbehinderten Einwohnerinnen und Einwohnern Fahrgutscheine für Fahrten mit Taxen oder barrierefreien Spezialfahrzeugen als freiwillige Leistung bereit.
Die Fahrgutscheine sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, zum Beispiel um Verwandte und Bekannte zu besuchen, am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen oder Besorgungen zu machen.
Die Gutscheine sind ausdrücklich nicht für Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten und ins Krankenhaus oder zu anderen ärztlich verordneten Maßnahmen, wie Heilgymnastik, Massagen und Bäder, bestimmt.
Die Gutscheine gelten nur für Fahrten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart und den umliegenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Rems‐Murr und Ludwigsburg.
Antrag auf Fahrgutscheine für Schwerstgehbehinderte PDF-Datei 246,38 kB
Voraussetzungen
Vorgehen
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Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Freiwillige Leistungen
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