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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Parken in der Gebührenzone Stuttgart-City - Ausnahmegenehmigung beantragen

In der Gebührenzone Stuttgart-City gilt: Alle Parkplätze sind von 8 bis 22 Uhr kostenpflichtig. Die Parkdauer bleibt auf eine Stunde beschränkt. Für Bewohnerinnen und Bewohner gibt es gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum unbegrenzten Parken in ihrem Teilgebiet der City. Das gilt allerdings nur, wenn Sie nicht über eine eigene oder angemietete Garage beziehungsweise einen Stellplatz verfügen und in der City mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung können Sie ohne zeitliche Beschränkung und ohne Parkschein auf allen Parkplätzen ihres Teilgebietes parken.

Die Gebührenzone Stuttgart-City ist in die Teilgebiete Ci1, Ci2 und Ci3 unterteilt:

 Übersichtsplan Teilgebietseinteilung Parken in S-City JPEG-Datei 1,19 MB
 Straßenzüge Gebührenzone Stuttgart-City C1 PDF-Datei 30,51 kB

 Straßenzüge Gebührenzone Stuttgart-City C2 PDF-Datei 35,46 kB
 Straßenzüge Gebührenzone Stuttgart-City C3 PDF-Datei 42,97 kB

Jede Person erhält nur eine Ausnahmegenehmigung. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, werden diese gemeinsam auf eine Ausnahmegenehmigung eingetragen (maximal drei Fahrzeuge).

Nutzer von Carsharingunternehmen können eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Seit 01.01.2023 kann mit Carsharingfahrzeugen i.S.d. Carsharinggesetzes kostenlos an Parkscheinautomaten in Stuttgart geparkt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024. Die Vorschriften über Halt- und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten, deshalb wird die Ausnahmegenehmigung für Bewohner der Parkgebührenzone City weiterhin benötigt, jedoch gebührenfrei erteilt.  Eine Übersicht der anerkannten Carsharingunternehmen finden Sie unter:  Carsharingunternehmen (Öffnet in einem neuen Tab)

Es gibt zwei verschiedene Ausnahmegenehmigungen, die für jeweils 3, 6 oder 12 Monate ausgestellt werden können:

Kleine Ausnahmegenehmigung (Abendtarif)
Von Montag bis Samstag ab 18 Uhr bis zum Folgetag um 8 Uhr: freies Parken ohne Parkschein für 150 Euro pro Jahr (Sonn- und Feiertage sind für alle Nutzer gebührenfrei).

Große Ausnahmegenehmigung (rund um die Uhr)
Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Beschränkung für 400 Euro pro Jahr.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung nicht in den Bürgerbüros, sondern nur beim Amt für Öffentliche Ordnung, Verkehrsregelung und -management, beantragt werden können.

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