Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
Das Bezirksamt Münster ist am Freitag, 02. Januar und Montag, 05. Januar 2026 nur mit einem telefonischen Notdienst erreichbar. Wenn Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen bezüglich der Dienststellen Allgemeine Verwaltung, Bürgerinformation, Soziale Leistungen, Standesamt oder Rentenstelle (und ggf. Wohngeld etc.) haben, können Sie das jeweilige Bezirksamt zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Der Bürgerservice Leben im Alter ist am 02. Januar 2026 und 05. Januar 2026 erreichbar unter Tel. +49 711 216−59099.
Das Bezirksamt Münster ist am Montag, 29. Dezember und Dienstag, 30. Dezember 2025 nur mit einem telefonischen Notdienst erreichbar. Wenn Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen bezüglich der Dienststellen Allgemeine Verwaltung, Bürgerinformation, Soziale Leistungen, Standesamt oder Rentenstelle (und ggf. Wohngeld etc.) haben, können Sie das jeweilige Bezirksamt zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Der Bürgerservice Leben im Alter ist am 29. Dezember und 30. Dezember 2025 erreichbar unter Tel. +49 711 216−59099.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30 – 13:00 |
|---|---|
| Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
| Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
| Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
|---|
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminbereinbarung möglich ist. Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel. 0711 216- 57485 oder Standesamt.muenster@stuttgart.de. Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich über service.stuttgart.de, Personenauskünfte, online, an.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache während der Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung möglich ist.
Anfahrt
Anschrift
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) - auch Volljährige
- Auskunft zur Geburtszeit
- Bestimmung gemeinsamer Doppelname in der Ehe / Widerruf Ehename / Widerruf einseitiger Doppelname
- Doppelname (einseitig)
- Doppelname für ein Kind bestimmen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
- Einbennung / Rückbenennung eines Kindes - auch Volljährige
- Geburtsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt - beglaubigte Abschrift aus dem Kirchenaustrittsregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil
- Namensrecht
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Vaterschaft- Anerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe