Erwerb von Wohneigentum: Stuttgarter Eigentumsprogramm
Was wird gefördert?
- Die Stadt fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Zu diesem Zweck vergibt sie Baukostenzuschüsse zur Erhöhung des Eigenkapitals
Wie hoch ist die Förderung?
- Je nach Einkommen und Anzahl der Kinder Zuschüsse zw. 6.000 - 65.000 Euro
- Zuschlag für Einhaltung hoher Effizienzstandards (mind. KfW 40): 10.000 Euro
Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Was wird gefördert?
- Individuelle Wohnraumanpassungen, wie zum Beispiel Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, Einbau eines Aufzugs
- Barrierefreie und altersgerechte Gestaltung der Außenanlagen von Wohngebäuden, wie zum Beispiel stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe, Installation eines elektrischen Türantriebs
- Sanierung und Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von einem individuellen Bedarf, wie zum Beispiel der Ein‐ oder Anbau von Aufzügen, barrierefreie und altersgerechte Gestaltung des Hauseingangsbereichs oder Anpassungen im Wohnraum
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei individuellen Anpassungen im Wohnraum werden zwischen 60 % und 70 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils gefördert, maximal jedoch 10.000 Euro pro Maßnahme und 30.000 Euro pro Wohnraum
- Bei Außenanlagen sind es 50 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, bei Sanierungs‐ und Modernisierungsmaßnahmen gilt eine pauschale Förderung von 3.000 Euro pro Wohnraum
Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Energiesparprogramm
Was wird gefördert?
- Wärmedämmung an Fenstern, Fassade und Dach
- Technische Gebäudeausrüstung: Heizung, thermische Solaranlage, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
- Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen
Wie hoch ist die Förderung?
- Für Komplettsanierungen: 15 - 25 % der Kosten
- Für Einzelmaßnahmen: Festbeträge pro Maßnahme oder m² Bauteilfläche
Austausch von alten Heizsystemen
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Ersatz von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in gesamten Gebäuden
- Ersetzt werden können diese durch: Nah-/Fernwärme, Umweltwärme, Gas oder Holz-Pellets mit Staubfilter
- Holz-Pellets sind in Innenstadtbezirken und Bad Canstatt nicht förderfähig
Wie hoch ist die Förderung?
- Basisförderung:
Anlagen bis 50 kW: 5.000 - 10.000 Euro
Anlagen > 50 kW: 25 % der Bruttoinvestitionskosten - Weitere Zuschüsse für:
Entsorgung Tankanlage: 500 Euro
Gasanschluss: 1.000 Euro
Errichtung Pelletlager: 2.000 Euro
Nah-/Fernwärmeanschluss: 5.000 Euro
Bei Erdwärme je Sonde / Eisspeicher / Erdkollektor: 5.000 Euro
Einbau von Wärmepumpen
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe
Wie hoch ist die Förderung?
- Nennleistung bis 50 kW: 2.500 - 5.000 Euro
- Nennleistung >50 kW: 20 % Bruttoinvestitionskosten
- Zuschuss für Erdwärmenutzung: 5.000 Euro je Sonde/Kollektor
- Zuschuss für die Nutzung von Abwärme/Abwasserwärme: 20 % der Bruttoinvestitionskosten
Austausch von alten Kühlgeräten
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Austausch veralteter und ineffizienter Kühl-/Gefriergeräte (mindestens 15 Jahre alt) durch Geräte der höchsten Effizienzklasse (aktuell: A+++)
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % des Kaufpreises, max. 150 Euro
Bau von Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern und E-Ladepunkten
Was wird gefördert?
- Begleitende Maßnahmen bei der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
- Netzdienliche Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei neuen Photovoltaik-Anlagen
- die Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Wie hoch ist die Förderung?
- Begleitende Maßnahmen bei PV-Anlagen: max. 50 % der Kosten und max. 50.000 Euro, genaue Beträge je kWp
- Netzdienliche Stromspeicher: 300 Euro je kWp, max. 10.000 Euro
- 1.000 Euro je Ladesäule/Wallbox, 250 Euro je Ladepunkt, max. 30.000 Euro
Zuschüsse für E-Lastenräder für Familien
Was wird gefördert?
- Der Kauf oder das Leasing eines E-Lastenfahrrades (einmalig pro Haushalt)
Wie hoch ist die Förderung?
- Grundsätzlich erfolgt ein Zuschuss von 800 Euro pro Haushalt
- Haushalte mit einer Bonuscard+Kultur erhalten weitere +1.500 Euro
- Haushalte mit einer FamilienCard erhalten weitere 800 Euro
- Einen Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro erhält ein Haushalt, wenn nach drei Jahren kein Auto angemeldet bzw. ein bestehendes Auto ersatzlos abgemeldet wurde
Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung sowie die Entsiegelung und Anlage von artenreichen Blühflächen
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 15.000 € pro Maßnahme und bis zu 45.000 € pro Grundstück
Weitere Informationen: Urbanes.Gruenstuttgartde
Urbane Gärten
Was wird gefördert?
- Kleinräumige gärtnerischer Nutzungen werden finanziell bezuschusst
- Gefördert werden gemeinschaftlich organisierte Projekte, z.B. von bürgerschaftlichen Initiativen, Vereinen, Mieterinnen und Mietern
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Erstanlage und Erstausstattung der Gemeinschaftsgärten kann mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden
- Der Erhalt und Betrieb solcher Gärten kann mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden
Weitere Informationen: Urbanes.Gruenstuttgartde
Energie-Effizienz-Programm für Unternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieberatung sowie die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Stuttgarter Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
Initialberatung für KMU: 2 Beratertage, max. 1.200 Euro
Detailberatung für KMU: 10 % (weitere 80 % förder die BAFA)
Zuschuss für Investitionen, die mind. 25 % Endenergie oder CO2 einsparen: 20 % der Netto-Kosten, max. 50.000 Euro
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