Im Stadtgebiet Stuttgart dürfen folgende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen (ohne zeitliche Beschränkung) und in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden:
- rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (Batterie-Elektrofahrzeuge)
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Voraussetzungen
Vorgehen
Amt für öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Service-Telefon
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