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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis beantragen - erstmalig oder nach Ablauf

Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Jugendliche unter 16 Jahren können aber einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können Sie sich schneller und verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Zudem kann auf dem Personalausweis eine elektronische Signatur gespeichert werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre
 Fingerabdrücke gespeichert. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Hinweis: Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des alten Personalausweises muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Hinweis: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Personalausweis fertig ist. Sie können online einen Termin vereinbaren, um Ihren Personalausweis abzuholen.

Tipp: Sie können ab sofort im Bürgerbüro Mitte und im Einarbeitungsbürgerbüro in der Eberhardstr. 39 Ihr Lichtbild digital anfertigen. Das neue technische System erfasst die biometrischen Daten einer antragstellenden Person, wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift .

Selbstverständlich haben Sie aktuell auch weiterhin die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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