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Landeshauptstadt Stuttgart

Datenschutz

Gesundheitsamt: Datenschutzinformationen

Das Gesundheitsamt informiert Sie gemäß der EU‐Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortliche im Sinne der DSGVO

Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
E‐Mail:  infostuttgartde

Die konkreten Angaben zu den verantwortlichen für das Online‐Angebot finden Sie im  Impressum.

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, die die Landeshauptstadt Stuttgart nicht betreffen, können Sie sich gerne an den  Landesbeauftragten für Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab) wenden. Das ist Ihr zentraler Ansprechpartner des Landes Baden‐Württemberg für Datenschutz. Dort können Sie auch eine Beschwerde einreichen.

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Gesundheitsamt Stuttgart mit personenbezogenen Daten umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Die jeweiligen detaillierten Datenschutzinformationen zu den Leistungen des Gesundheitsamtes finden Sie auf einzelne, verlinkte Themen-Seiten von stuttgart.de bzw. unten stehend zum Downloaden:

Ihnen stehen folgende Rechte zu:

  • Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

Gesundheitsamt

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