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Hinweis Terminvereinbarung: Besuche bei der Ausländerbehörde in der Eberhardstraße 39 sind nur noch mit Terminbestätigung möglich. Die Landeshauptstadt Stuttgart arbeitet mit Hochdruck daran, die personellen Lücken in der Ausländerbehörde zu schließen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann es länger dauern, bis wir Ihnen einen Termin anbieten können. Wir bitten um Ihre Geduld.
Hinweis Lichtbilder: Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder (Öffnet in einem neuen Tab). Bitte beachten Sie diese Vorgaben bei Ihrer Antragstellung.