Was gehört zum Grüngut?
Zum Grüngut zählen:
- Baum- und Heckenschnitt
- Strauchschnitt
- Laub, Grasschnitt, Unkraut
- Schnittblumen
- Baumholz (nicht länger als 1,50 Meter und im Durchmesser nicht größer als 10 Zentimeter)
Annahmestellen für Grüngut
Grüngut kann kostenlos in Kleinmengen bis maximal 2 m³ pro Tag bei folgenden Annahmestellen abgegeben werden:
Beim Häckselplatz und beim Kompostplatz kann Kompost erworben werden. Auskunft zu der Qualität, den Mengen und Kosten erfahren Sie über das Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen (Merkblatt und Verordnung als pdf-Datei) finden Sie unter Downloads.
Grüngutsammlung auf Bestellung
Die Grüngutsammlung kann vom 15. Februar bis 15. Mai und vom 15. August bis 15. November beantragt werden. Das Grüngut wird dann innerhalb von drei bis vier Wochen abgeholt. Über den genauen Abholtermin werden Sie per Mail informiert. Die Abholung des Grünguts können Sie einfach online selbst beantragen. Alternativ können Sie sich per Mail oder telefonisch an den AWS-Kundenservice wenden.
Das Grüngut muss am Abfuhrtag bis 6:45 Uhr bereitgestellt sein, in den Sommermonaten teilweise bereits bis 5:45 Uhr. Äste und Stämme, die maximal 1,5 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein dürfen, müssen mit verrottbaren Schnüren (Baumwolle oder Hanf) gebündelt werden.
Ungebündeltes Grüngut darf nur in den offiziellen städtischen Grüngutsäcken bereitgestellt werden, die es von August bis Mai in allen Bezirksrathäusern sowie in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften zu kaufen gibt.
In Grüngutsäcken abgepackter Bioabfall wird bei der Bioabfallsammlung nicht mitgenommen.
Online-Service
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Abfall-ABC
Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung eines ganz bestimmten Gegenstandes? Alle Infos dazu finden Sie im Abfall-ABC.