Hinweis zum Bürgergeld
Zum 1. Januar 2023 tritt das Bürgergeld an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das Jobcenter Stuttgart informiert Sie gerne zu den konkreten Veränderungen und neuen Regelungen. Hier finden Sie alle Informationen zum Bürgergeld (Öffnet in einem neuen Tab).
Das Jobcenter Stuttgart hat seine Arbeitsabläufe an die derzeitige Situation angepasst, um die Gesundheit der leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeitenden zu schützen. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zum Coronavirus und den veränderten Prozessen zusammengestellt.
Vor Ort aktiv für Arbeit
Als Amt der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Jobcenter Ansprechpartner für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten. Seit 2012 verantwortet das Jobcenter die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als zugelassener kommunaler Träger.
Mit 16 Zweig- und Außenstellen in den Bürgerzentren und Bezirksrathäusern bietet das Jobcenter Stuttgart in nahezu allen Stadtbezirken ein wohnortnahes und leicht erreichbares Beratungsangebot.
Darüber hinaus widmen sich die drei spezifischen Fachstellen für Junge Menschen U25, Selbstständige und Menschen in Wohnungsnot bestimmten Ausgangslagen und besonderen Bedürfnissen. Geflüchtete finden in der Flüchtlingsabteilung Migration und Teilhabe gezielt Hilfe und Unterstützung.
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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Stark, sozial und vor Ort
Der eigene Anspruch – Qualitätsarbeit
Leitbild Jobcenter Stuttgart
Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Downloads
Information zu barrierefreien Anträgen und Formularen im pdf-Format: Die hier aufgeführten Anträge und Formulare sind aktuell noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente verfügbar. Der Prozess alle Anträge und Formulare in eine digital ausfüllbare Version zu überführen ist in Gange und wird voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Menschen mit Behinderung, insbesondere sehbehinderte Menschen erhalten beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen persönliche Unterstützung von den Mitarbeitenden des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner*in.