Die Energiewende ist in aller Munde, der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossene Sache. Die Bundesregierung sowie Bundestag und Landtag sind auf dem Gebiet der Energieeinsparung, des Wärmeschutzes sowie beim Einsatz und Ausbau Erneuerbarer Energien gesetzgeberisch aktiv geworden. Zweck der Gesetze und Verordnungen ist es, Energie einzusparen sowie bei der Kälte- und Wärmeversorgung den Einsatz Erneuerbarer Energien auszubauen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 8. August 2020 ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Änderung des GEG vom 16. Oktober 2023 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist anzuwenden auf Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs‐, Kühl‐, Raumluft‐ und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.
Das GEG ersetzt die bisher geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare‐Energien‐Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt das GEG auch das Erneuerbare‐Wärme‐Gesetz des Landes Baden‐Württemberg (EWärmeG), wobei hier noch Übergangsvorschriften zu beachten sind. Damit sind die Anforderungen an den energetischen Zustand sowie die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme‐ und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden in einem Gesetz zusammenfassend geregelt.
Weitere Informationen zum GEG finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)sowie unter FAQ‐Heizen (Öffnet in einem neuen Tab).
Ein Merkblatt sowie alle Nachweisformulare zum GEG finden Sie hier:
Nachweisformulare bis 31.12.2023
- Erfüllungserklärung Bestand Nichtwohngebäude GEG BWPDF-Datei299,17 kB
- Erfüllungserklärung Bestand Wohngebäude GEG BWPDF-Datei257,25 kB
- Erfüllungserklärung Neubau Nichtwohngebäude GEG BWPDF-Datei338,86 kB
- Erfüllungserklärung Neubau Wohngebäude GEG BWPDF-Datei337,70 kB
- Erfüllungserklärung Paragraf 104 GEG BWPDF-Datei193,48 kB
Nachweisformulare ab 1.1.2024
- Erfüllungserklärung Änderung Wohngebäude GEG BWPDF-Datei778,30 kB
- Erfüllungserklärung Erweiterung/Ausbau Wohngebäude GEG BWPDF-Datei759,03 kB
- Erfüllungserklärung Neubau Wohngebäude GEG BWPDF-Datei767,63 kB
- Erfüllungserklärung Änderungen Nichtwohngebäude GEG BWPDF-Datei780,71 kB
- Erfüllungserklärung Erweiterung/Ausbau Nichtwohngebäude GEG BWPDF-Datei789,57 kB
- Erfüllungserklärung Neubau Nichtwohngebäude GEG BWPDF-Datei783,14 kB
- Erfüllungserklärung Paragraf 104 GEG BWPDF-Datei709,93 kB
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) – Austausch von Heizungsanlagen
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es löst das EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauvorhaben ab. Für den Wohngebäudebestand findet das EWärmeG aber weiterhin Anwendung. Hier muss jedoch seit dem 01. Juli 2015 zwischen dem EWärmeG 2008 und dem EWärmeG 2015 unterschieden werden.
Die Antragstellung ist per Mail oder Post an das Baurechtsamt möglich. Dazu verwenden Sie die zum Download hinterlegten Formulare und senden Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen Anlagen in Papierform oder als PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. PDF‐Dokumente können Sie mit Hilfe einer kostenlosen Software, zum Beispiel PDF‐Creator, erstellen und zusammenfügen.
Stand bis 30. Juni 2015
Stand ab 1. Juli 2015
- Schematische Übersicht zu den Erfüllungsoptionen (Nichtwohngebäude)PDF-Datei212,36 kB
- Schematische Übersicht zu den Erfüllungsoptionen (Wohngebäude)PDF-Datei213,29 kB
- AbwärmenutzungPDF-Datei700,06 kB
- AußenwanddämmungPDF-Datei703,70 kB
- BiogasPDF-Datei728,91 kB
- BioölPDF-Datei727,21 kB
- DachdämmungPDF-Datei722,43 kB
- Deckblatt – Nachweis des EigentümersPDF-Datei786,58 kB
- EinzelraumfeuerungPDF-Datei705,58 kB
- Entfallen der NutzungspflichtPDF-Datei723,41 kB
- Feste Biomasse – Holz-ZentralheizungPDF-Datei708,65 kB
- Gasförmige Biomasse - Biogenes FlüssiggasPDF-Datei730,46 kB
- GebäudekomplexPDF-Datei672,98 kB
- Gesamtnachweis GebäudehüllePDF-Datei730,85 kB
- KellerdeckendämmungPDF-Datei692,52 kB
- Kraft-Wärme-Kopplung – BHKWPDF-Datei725,09 kB
- Photovoltaik (PV)PDF-Datei690,26 kB
- SanierungsfahrplanPDF-Datei676,49 kB
- Senkung WärmeenergiebedarfPDF-Datei704,70 kB
- SolarthermiePDF-Datei758,53 kB
- WärmenetzanschlussPDF-Datei687,93 kB
- Wärmepumpe_EWaermeGPDF-Datei740,03 kB
- WärmerückgewinnungPDF-Datei729,84 kB
Fördermöglichkeiten und Beratung
- Energiesparprogramm: Förderung für energetische Sanierungen
- Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ)
- Umweltbildung und Umweltberatung
- Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zukunft Altbau (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab)
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0711 21660198Zi. 263 (EWärme/EnEV/GEG)
0711 21660133Zi. 266 (ZwEVS)
0711 21660186Zi. 264 (ZwEVS)
0711 21660681Zi. 260 (ZwEVS)
0711 21660073Zi. 260 (ZwEVS)
0711 21681239Zi. 262 (ZwEVS)
0711 21660183Zi. 262 (ZwEVS)
0711 21660111Zi. 274 (Außenbereich/Schottergärten)
0711 21681242Zi. 272 (Außenbereich/Schottergärten)
0711 21681240Zi. 274 (Außenbereich/Schottergärten)
0711 21681241Zi. 263 (PVPf-VO)
0711 21681232Zi. 268 (Baukontrolle)
0711 21625649(unverschlüsselt)
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