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Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Fragen rund um Elektromobilität

Sie haben Fragen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur für Ihr Elektroauto in Stuttgart? Oder Sie wollen auf privater Fläche eine Lademöglichkeit schaffen? Die häufigsten Fragen rund um die Elektromobilität in Stuttgart haben wir hier für Sie beantwortet.

Die Landeshauptstadt Stuttgart treibt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge voran.

Ab 2023 entfällt kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge

Das kostenlose Parken für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen ist zum  zum 31.12.2022 ausgelaufen. Seit dem 01.01.2023 fallen daher für diese Fahrzeuge die regulären Parkgebühren im Stadtgebiet an. Der Gemeinderat hat diese  Änderung der Parkgebühren beschlossen. Für die Bewohnerparkgebiete und die Gebührenzone City können Sie einen  Bewohnerparkausweis oder eine Ausnahmegenehmigung für die Citygebiete beantragen.

Das Parken während des Ladevorgangs an Ladestationen bleibt weiterhin kostenfrei. Es muss kein Parkticket gelöst werden.
Je nach Ladetarif Ihres Anbieters können ab einer bestimmten Standzeit Kosten aus einer Zeitkomponente anfallen. Für die Ausgestaltung dieser Ladetarife sind die jeweiligen Ladestromanbieter verantwortlich. 

Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Die Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge nimmt stetig zu.
Die Stadt Stuttgart fördert daher verbundene Vorhaben und berrät rund um die Elektromobilität.

Ladeinfrastruktur in Stuttgart

Die Ladeinfrastruktur in Stuttgart wird unterschieden zwischen öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur.

Öffentliche und halböffentliche Ladeinfrastruktur

Neue öffentliche Ladesäulen

Private Ladeinfrastruktur

Ihr Weg zur eigenen Lademöglichkeit

Sie haben noch Fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an  EMobilitaetstuttgartde. Auch bei komplizierten Fragen auf dem Weg zur eigenen Lademöglichkeit oder Fördermöglichkeiten unterstützen wir Sie gerne beratend. Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei der kostenlosen Erstberatung.

Haftungsausschluss

Dieses Angebot dient lediglich dem Informationszweck und stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihren konkreten Einzelfall eingeht, nicht ersetzen. Für die angebotenen Informationen erheben wir, insbesondere im Bezug auf das WEG- & Mietrecht, keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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  • Piechowski / LHS
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
  • Leif Piechowski, S/OB
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