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Landeshauptstadt Stuttgart

Energie und Klimaschutz

Energiemanagement für städtische Liegenschaften

Bereits seit 1976 betreibt die Stadt ein Energiemanagement für die städtischen Liegenschaften, um gezielt Energie- und Wasserverbräuche zu reduzieren und Energiekosten einzusparen.

Solarzellen auf dem Rathausdach leisten einen Beitrag zur energieeffizienten Stromversorgung.

Energiemanagement

Seitdem hat sich das Energiemanagement kontinuierlich weiterentwickelt und beschäftigt sich heute unter anderem mit der Fragestellung, wie die städtischen Liegenschaften klimaneutral betrieben werden können. In Stuttgart wurde bereits früh wichtige Voraussetzungen für nachhaltiges Energiemanagement geschaffen. Mit zentralem Controlling, gezielten Vorgaben und einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen konnten wir dem Energie- und Wasserverbrauch aller stadteigenen Liegenschaften gewaltig senken.

Energiemanagement bedeutet die laufende Überwachung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs in Verbindung mit einer Unterstützung der Betreiber beim energiesparenden Betrieb. Das Ziel besteht darin, den Energieverbrauch der Liegenschaften zu senken und damit Kosten und Emissionen zu reduzieren. Dies ist nur dann möglich, wenn nicht nur bei Neubauten dem Aspekt Energieeinsparung Beachtung geschenkt wird, sondern insbesondere bei bestehenden Liegenschaften erhebliche Einsparungen erzielt werden.

Bedeutende Instrumente des Energiemanagements der Stadt Stuttgart sind das zentrale Energiecontrolling aller energie- und wasserverbrauchender Einrichtungen, die energetische Betreuung der wichtigsten Liegenschaften und das stadtinterne Contracting. Übergeordnet ist in den vom Gemeinderat beschlossenen Energierichtlinien der Umgang mit Energie innerhalb der Stadtverwaltung vorgegeben.

Energierichtlinie und energetische Vorgaben

Innerhalb der Stadtverwaltung regelt die Energierichtlinie Verfahrensabläufe für Entscheidungen, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Sie enthält Betriebsanweisungen und Planungsvorgaben für Neu- und Sanierungsvorhaben. Die Energierichtlinie wurde am 28. Mai 2020 vom Gemeinderat beschlossen und löst den bisher gültigen Energieerlass ab. Die Energierichtlinie bezieht sich auf alle städtischen (eigenen oder angemieteten) Gebäude, Neubauten, neu angemietete Gebäude, Einrichtungen und betriebstechnische Anlagen der städtischen Ämter und Eigenbetriebe (inklusive Klinikum). 

Die Energierichtlinie wird durch die vom Gemeinderat beschlossenen städtischen Vorgaben im Energiebereich bei Neubau- und Sanierungsvorhaben (GRDrs 1493/2019 Neufassung) ergänzt. Künftig sind alle städtischen Neubauten und Neubauten der städtischen Eigenbetriebe (inkl. Klinikum) als Plusenergiegebäude zu errichten. Bei allen Neubauten ist die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit Speichern vorgesehen, bei Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen sind Holz- oder Holzhybridbauweisen anzustreben. Außerdem betragen die Mindestanteile von Recyclingbeton und der zu begrünende Anteil der Gebäudehülle jeweils 30 %. 

Bei Sanierungsvorhaben ist die Klimaneutralität und der Bau von Solaranlagen in Verbindung mit Speichern vorzusehen. Es ist eine ganzheitliche Sanierung anzustreben. Für die zu sanierende Bauteile sind Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) festgelegt. 

Für alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind ab 2020 50 Euro pro Tonne CO2 anzusetzen. Dieser Wert erhöht sich um 15 Euro/t CO2 in jedem neuen Kalenderjahr. 

Die städtischen Vorgaben im Energiebereich werden im Rahmen der Einflussmöglichkeiten auch für die städtischen Tochtergesellschaften übernommen. Im Wohnungsbereich gilt bei Neubauten die Mindestanforderung KfW 55. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen bzw. vergleichbaren Verträgen sind die Anforderungen KfW 55 und EnEV 2016-20 % sowie die Nutzung von Solarenergie einzuhalten.

Genauere Informationen hierzu finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

Energie- und Klimaschutzbericht

Vom Amt für Umweltschutz wird jährlich ein Energie- und Klimaschutzbericht erstellt, in dem die Entwicklung des Energieverbrauchs, der Kosten und der Emissionen dokumentiert werden. Darüber hinaus wird ein Tätigkeitsbericht der städtischen Energieabteilung abgebildet. Die aktuelle Version des Energie- und Klimaschutzberichts finden Sie im Download-Bereich.

Erneuerbare Energien

Die Stadtverwaltung trägt ihren Teil zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Derzeit betreibt die Landeshauptstadt 198 Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien in städtischen Gebäuden.

Damit werden knapp 50 Millionen Kilowattstunden erneuerbare Energie jährlich erzeugt und damit 18.000 Tonnen an Treibhausgasen jährlich vermieden. Dazu kommt, dass die Stadt bereits seit 2012 100 Prozent Ökostrom für alle ihre Liegenschaften bezieht.



Die Anlagen teilen sich in folgende Erzeugungsarten auf:

Anlagen Erzeugungsarten
23 Holzheizungen
21 Solarthermische Anlagen
183 Photovoltaikanlagen
13 Anlagen mit Umweltwärme
5 Biogasanlagen

(Stand Sept. 2023)

Stuttgart prüft bei allen Sanierungen und Neubauvorhaben, ob erneuerbare Energien eingesetzt werden können. Wie die Stadt darüber hinaus den Ausbau der erneuerbaren Energien im ganzen Stadtgebiet vorantreibt, erfahren Sie u.a. im  Aktionsprogramm Klimaschutz "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" (Öffnet in einem neuen Tab).

Energiemanagement: Stadtinternes Contracting

Finanzielle Engpässe verhindern oft, dass sinnvolle und notwendige Investitionen zum Energiesparen kurzfristig durchgeführt werden. Für die Finanzierung derartiger Maßnahmen wurde in Stuttgart 1995 gemeinsam mit der Stadtkämmerei das Modell des stadtinternen Contractings entwickelt und seither erfolgreich betrieben. Das Modell fand bundesweit Anerkennung und wurde anderem mit einem Klimaschutzpreis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ausgezeichnet.

Stadtinternes Contracting bedeutet, dass das Amt für Umweltschutz wirtschaftliche Investitionen zur Energie- und Wassereinsparung vorfinanziert und die erzielten Einsparungen so lange an das Amt zurückfließen, bis die jeweilige Investition abbezahlt ist. Das Amt für Umweltschutz gewährt also ein zweckgebundenes, zinsloses Darlehen an das jeweilige Fachamt. Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals fallen nicht an.

Bei den Energiesparmaßnahmen handelt es sich um Projekte von wenigen 1.000 Euro (z.B. Beleuchtungserneuerungen oder Verbesserungen der Regeltechnik) bis hin zu 1,4 Mio. Euro Investitionskosten (Erneuerung von Heizzentralen mit Einbau von BHKWs, thermischen Solaranlagen oder Holzfeuerungen). Die Beispiele zeigen, dass neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch der Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien realisiert werden konnte.

Amt für Umweltschutz

Dr. Jürgen Görres

Abteilungsleiter Abteilung Energie

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Bildnachweise

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  • Umweltamt Stuttgart
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