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Pädagogik Stuttgart

Jugendamt

Adoption - Akteneinsicht beantragen

Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor allem der leiblichen Eltern, entgegenstehen und überwiegen.

Auch Ihre Akten beim Standesamt können Sie einsehen. Sie werden von einer Person der Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt.

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