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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie in einem  Bewohnerparkgebiet mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, keine eigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) zur Verfügung steht und ein eigenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug haben, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Parkausweis berechtigt Sie zum gebührenfreien Parken in dem ausgewiesenen Gebiet. Sie können den Parkausweis bequem online beantragen.

Einen Überblick über die Parkgebiete in Stuttgart erhalten Sie hier:  Parkraummanagement.

Besondere Hinweise:
Jede Person erhält nur einen Parkausweis. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, können bis zu drei Fahrzeuge gemeinsam auf einem Parkausweis eingetragen werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Eintrag "wechselnde Kennzeichen" vorgenommen werden oder der angemeldete Nebenwohnsitz ausreichen. Wenden Sie sich dazu bitte per Mail an
 parkraummanagementstuttgartde.

Nutzer von Carsharingunternehmen benötigen seit 01.01.2023 keinen Bewohnerparkausweis mehr, weil sie in den Bewohnerparkgebieten sowie an allen Parkscheinautomaten in Stuttgart kostenlos parken können. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024. Die Vorschriften über Halt- und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten. Eine Übersicht der anerkannten Carsharingunternehmen finden Sie unter  Carsharing (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie in dem Bereich der Gebührenzone Stuttgart-City wohnen, gelten besondere Regelungen. Um dort Parken zu können, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:  www.stuttgart.de/parkenincity.

Für den Eintrag von ausländischen Kennzeichen muss persönlich bei einem der Bürgerbüros in Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen oder Zuffenhausen vorgesprochen werden.

Tipp: Geben Sie bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an. So erhalten Sie sechs Wochen vor Ablauf Ihres Bewohnerparkausweises eine Erinnerungsmail mit dem direkten Link zur Online-Antragstellung.

Online-Service

Sie können den Bewohnerparkausweis als Erst- und Folgeantrag sowie bei Änderung oder Verlust online beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Online-Antragsstellung.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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