Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, keine eigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) zur Verfügung steht und ein eigenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug haben, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Parkausweis berechtigt Sie zum gebührenfreien Parken in dem ausgewiesenen Gebiet. Sie können den Parkausweis bequem online beantragen.
Einen Überblick über die Parkgebiete in Stuttgart erhalten Sie hier: Parkraummanagement.
Besondere Hinweise:
Jede Person erhält nur einen Parkausweis. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, können bis zu drei Fahrzeuge gemeinsam auf einem Parkausweis eingetragen werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Eintrag "wechselnde Kennzeichen" vorgenommen werden oder der angemeldete Nebenwohnsitz ausreichen. Wenden Sie sich dazu bitte per Mail an parkraummanagementstuttgartde.
Nutzer von Carsharingunternehmen benötigen seit 01.01.2023 keinen Bewohnerparkausweis mehr, weil sie in den Bewohnerparkgebieten sowie an allen Parkscheinautomaten in Stuttgart kostenlos parken können. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024. Die Vorschriften über Halt- und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten. Eine Übersicht der anerkannten Carsharingunternehmen finden Sie unter Carsharing (Öffnet in einem neuen Tab)
Wenn Sie in dem Bereich der Gebührenzone Stuttgart-City wohnen, gelten besondere Regelungen. Um dort Parken zu können, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen: www.stuttgart.de/parkenincity.
Für den Eintrag von ausländischen Kennzeichen muss persönlich bei einem der Bürgerbüros in Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen oder Zuffenhausen vorgesprochen werden.
Tipp: Geben Sie bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an. So erhalten Sie sechs Wochen vor Ablauf Ihres Bewohnerparkausweises eine Erinnerungsmail mit dem direkten Link zur Online-Antragstellung.
Online-Service
Sie können den Bewohnerparkausweis als Erst- und Folgeantrag sowie bei Änderung oder Verlust online beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Online-Antragsstellung.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Wenn Sie selbst nicht Halter des von Ihnen angegebenen Fahrzeuges sind, dann scannen Sie bitte eine vom Halter eigenhändig unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung PDF-Datei 25,67 kB ein und laden diese an der vorgesehenen Stelle im Antragsvorgang hoch.
Nach positiver Prüfung Ihrer Antragsdaten wird Ihnen der Parkausweis per Post zugesandt. Bei Rückfragen melden wir uns unter den von Ihnen genannten Kontaktdaten. Die Gebührenverrechnung erfolgt online durch Lastschrift oder Kreditkarte.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet in Stuttgart gemeldet.
- Sie haben ein oder mehrere Kraftfahrzeug/e, welches auf Sie als Halter zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird/werden.
- Sie haben keine eigene oder angemietete private Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) für keines der Fahrzeuge.
Vorgehen
Sie können den Bewohnerparkausweis online für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate (nur bei Ausweisen mit einem Kennzeichen) beantragen. Bei Änderungen wird der neue Bewohnerparkausweis entsprechend der restlichen Laufzeit ausgestellt. Ersatzausweise werden nur für Bewohnerparkausweise mit einem Kennzeichen ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
Für die Online-Antragstellung bei Erstanträgen:
- Wenn ein Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen: Nutzungsüberlassungserklärung PDF) PDF-Datei 25,67 kB
Bei persönlicher Antragstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen:
schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie): Vollmacht - Bewohnerparkausweis PDF-Datei 785,80 kB - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen Sie bei Erstanträgen eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen: Nutzungsüberlassungserklärung PDF) PDF-Datei 25,67 kB
- bisheriger Parkausweis (soweit vorhanden)
Formulare
Fristen
Folgeanträge können sechs Wochen vor Ablauf des bisherigen Bewohnerparkausweises beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
- Der Online-Antrag wird in der Regel nach spätestens drei Werktagen bearbeitet. Durch den Postversand kann es aber zu Wartezeiten von bis zu zwei Wochen kommen. Sobald Sie eine Bestätigung über den Versand Ihres Bewohnerparkausweises per E-Mail erhalten haben, können Sie diese in vollständig ausgedruckter Form hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs legen und somit Strafzettel vermeiden.
- Sofern noch ein gültiger Bewohnerparkausweis vorhanden ist, kann sich der Versand des Folgeausweises verzögern. Der Folgeausweis wird jedoch rechtzeitig, sofern möglich mind. 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit des bisherigen, versandt.
- Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro, wird der Bewohnerparkausweis sofort ausgestellt.
Gebühren
Bewohnerparkausweis für 3 Monate
Kosten: 7,70 Euro
Rechtsgrundlage: Nr. 265 Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Bewohnerparkausweis für 6 Monate
Kosten: 15,40 Euro
Rechtsgrundlage: Nr. 265 Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Bewohnerparkausweis für 12 Monate (1 Jahr)
Kosten: 30,70 Euro
Rechtsgrundlage: Nr. 265 Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Bewohnerparkausweis für 24 Monate (2 Jahre)
Kosten: 61,40 Euro
Rechtsgrundlage: Nr. 265 Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Weitere Informationen
Ihr Kontakt zu uns:
Bürgerbüro Bad Cannstatt
Bürgerbüro Bad Cannstatt
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Marktplatz (Ca) 10
70372 Stuttgart
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Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
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70372 Stuttgart
Bürgerbüro Degerloch
Bürgerbüro Degerloch
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Bürgerbüro Mitte
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70173 Stuttgart
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Bürgerbüro Süd
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70178 Stuttgart
Bürgerbüro Untertürkheim
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Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
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Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
Bürgerbüro Vaihingen
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70563 Stuttgart
Öffnungszeiten
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
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Bürgerbüro West
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70193 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Bitte beachten: Im Bürgerbüro West ist zur Zeit nur Bar‐ und EC‐Kartenzahlung möglich. Kreditkarten können aktuell nicht angenommen werden.
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Bebelstraße 22
70193 Stuttgart
Bürgerbüro Zuffenhausen
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Anschrift
Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.