Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Doppelname für ein Kind bestimmen

Sie möchten Ihrem Kind ab dem 01.05.2025 nach deutschem Recht einen Doppelnamen erteilen, der sich aus den Namen beider Elternteile mit Bindestrich (auf Wunsch auch ohne Bindestrich) zusammensetzt.

Besteht der Name eines Elternteils aus mehreren Gliedern, kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise