Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil

Als allein sorgeberechtigter Elternteil können Sie Ihrem Kind nach deutschem Recht den Familiennamen des anderen Elternteils oder ab dem 01.05.2025 einen aus Ihren beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen mit Bindestrich (auf Wunsch auch ohne Bindestrich) erteilen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise