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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge

Sollte die gemeinsame Sorge nachträglich (= wenn das Kind bereits einen Geburtsnamen führt) durch Eheschließung oder Erklärung beim Jugendamt begründet worden sein, kann der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden.

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