Die Eigentümer von im Stadtgebiet liegenden bebauten oder unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (AfS) an die städtische Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen.
Erstbestellungen sowie Änderungen der Abfall- und Wertstoffbehälterausstattungen dürfen nur von Grundstücksbesitzerinnen beziehungsweise Grundstücksbesitzern oder den Hausverwaltungen durchgeführt werden.
Folgende Angaben werden für eine Änderung schriftlich benötigt:
- Grundstücksadresse
- Buchungszeichen und Objektnummer des Grundbesitzabgabenbescheids
- Behälternummer des jeweiligen Behälters (bei Abbestellung, Verlust und Reparatur)
- Telefonnummer für Rückfragen
Die Bestellungen, Abbestellungen und Änderungen können wie folgt erfolgen:
- Online (keine Erstbestellung oder Abmeldung möglich)
- per E-Mail an behaelterbestellungstuttgartde
- per Fax: +49 711 216 65 462
- per Post: Heinrich-Baumann-Str. 4, 70190 Stuttgart
Online-Service
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